Kantone bieten Abstimmungsinfos in einfacher Sprache – der Bund will nicht mitmachen

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Kantone bieten Abstimmungsinfos in einfacher Sprache – der Bund will nicht mitmachen
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Zürich und vier weitere Kantone erklären ihre Abstimmungsvorlagen auch in Leichter oder einfacher Sprache. Auf Bundesebene fehlt ein entsprechendes Angebot. Pro Infirmis fordert ein Umdenken – die Bundeskanzlei verweist auf rechtliche Anforderungen, knappe Fristen und bestehende barrierefreie Angebote.

Kantone bieten Abstimmungsinfos in einfacher Sprache – der Bund will nicht mitmachenZürich und vier weitere Kantone erklären ihre Abstimmungsvorlagen auch in Leichter oder einfacher Sprache.

Auf Bundesebene fehlt ein entsprechendes Angebot. Pro Infirmis fordert ein Umdenken – die Bundeskanzlei verweist auf rechtliche Anforderungen, knappe Fristen und bestehende barrierefreie Angebote. Fünf Kantone bieten Abstimmungsunterlagen bereits in Leichter oder einfacher Sprache an. Davon profitieren Menschen mit Behinderungen, Leseschwierigkeiten oder Deutsch als Zweitsprache.

Der Bund verzichtet bei eidgenössischen Abstimmungen darauf. Er verweist auf rechtliche Anforderungen, ein enges Zeitfenster und das Risiko, dass wichtige Inhalte durch die Vereinfachung verloren gehen. Pro Infirmis fordert, dass der Bund dem Beispiel der Kantone folgt und sieht darin einen Beitrag zur selbstständigen politischen Teilhabe. Die Bundeskanzlei hält dagegen, dass verständliche Begleittexte, Erklärvideos und weitere barrierefreie Angebote die Anforderungen erfüllten.

Deshalb will der Kantons·rat neue Regeln. Leichte Sprache ist eine streng geregelte, besonders leicht verständliche Form der deutschen Sprache, die den selbstständigen Zugang zu Informationen und gesellschaftliche Barrierefreiheit ermöglichen soll. Zum Vergleich: In den regulären Unterlagen ist der Einstieg folgendermassen formuliert: Die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesänderung soll der steigenden Belastung der Lehrpersonen der Volksschule Rechnung tragen.

Sie sieht mehr Zeit für die Vor- und Nachbearbeitung des Unterrichts in Form von höheren pauschalen Zeitgutschriften für Lehrpersonen sowie verschiedene administrative Erleichterungen vor.

«Es braucht die Unterlagen in Leichter Sprache, damit alle Menschen diese selbstständig lesen und verstehen können», sagt Philipp Schüepp von Pro Infirmis, der grössten Schweizer Fachorganisation für Menschen mit Behinderungen, auf Anfrage von blue News. «Für uns geht es um die Zielgruppe von Menschen, die aufgrund ihrer Behinderungen leichte Sprache benötigen», erklärt er weiter. «Die Leichte Sprache hilft aber darüber hinaus auch sehr vielen anderen Gruppen und gerade im politischen Kontext sind viele Menschen froh um die einfachen Erklärungen.

»rund ein Fünftel der Wohnbevölkerung mit einer Behinderung. Doch auch beispielsweise Menschen mit Leseschwierigkeiten oder Menschen mit Deutsch als Zweitsprache profitieren von den einfacheren Texten. Bisher bieten fünf Kantone die Abstimmungsunterlagen auf Kantonsebene in Leichter oder einfacher Sprache an – nebst Zürich auch Vorreiter St.Gallen, der 2023 als erster Kanton Unterlagen in einfacher Sprache anbot, sowie Schaffhausen, Basel-Stadt und Thurgau. Auch einige Gemeinden veröffentlichen die Informationen zu ihren Abstimmungen zusätzlich in Leichter oder vereinfachter Sprache.

Bereits 2019 reichte die damalige Grüne-Nationalrätin Regula Rytz dazu einen Vorstoss ein. Sie forderte unter anderem: «Es soll ein Pilotversuch mit Abstimmungserläuterungen in leichter Sprache durchgeführt werden. » Der Bundesrat lehnte dies ab.

«Bei den Abstimmungserläuterungen bemüht sich der Bundesrat stets um eine möglichst einfache und verständliche Sprache für alle Bürgerinnen und Bürger», schrieb er in seiner Stellungnahme. «Diese Texte lassen sich nicht beliebig vereinfachen, weil sie den gesetzlichen Anforderungen an die Information der Stimmberechtigten genügen müssen. » Als Beispiel führte der Bundesrat Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit auf. Eine zu starke Vereinfachung der Texte könnte zum Problem werden.

Abstimmungserläuterungen seien zwar als «Akt des Bundesrates» nicht beschwerdefähig.

«Das Bundesgericht kann sie aber bei Beschwerden als Teil der Informationslage im Vorfeld einer Volksabstimmung in allgemeiner Weise in seine Erwägungen einbeziehen. Daher wäre eine amtliche Übertragung solcher Texte in leichte Sprache mit erheblichen Schwierigkeiten und Risiken verbunden. » Ausserdem würden die Erläuterungen auch den zur Abstimmung stehenden Gesetzestext enthalten.

«Nur über diesen Text stimmt die Bevölkerung ab – und nicht über eine allfällige nachträgliche Übertragung in leichte Sprache. »Das lässt Pro Infirmis nicht gelten.

«Die Kantone beweisen, dass es möglich ist. Wir sind klar der Meinung und fordern seit langem, dass der Bund hier nachzieht», sagt Philipp Schüepp.

«Auf Bundesebene argumentiert die Verwaltung gegen die Einführung und es fehlt bisher der politische Wille, eine Änderung zu erzwingen – auch in vielen Kantone fehlt dieses Angebot bisher», kritisiert Philipp Schüepp von Pro Infirmis. Die Schweiz hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2014 ratifiziert.

«Gemäss Konvention müssen die politischen Rechte selbstständig ausübbar sein für Menschen mit Behinderungen, dazu würde eine umfassende Umsetzung der Leichten Sprache in diesem Bereich gehören. »Auf Anfrage von blue News wiederholt die Bundeskanzlei die in der Antwort des Bundesrats vorgebrachten Argumente und betont, dass der Bundesrat zwar keine Unterlagen in Leichter Sprache anbiete, aber auf eine möglichst einfache Sprache achte.

«Die Bundeskanzlei stellt überdies zu allen eidgenössischen Abstimmungsvorlagen Begleittexte und Erklärvideos in einer einfach verständlichen Sprache zur Verfügung und erleichtert damit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen den Zugang zu den entsprechenden Informationen», schreibt Urs Bruderer von der Bundeskanzlei. Dieser Inhalt stammt von externen Anbietern wie YouTube, TikTok oder Facebook. Aktiviere bitte "Swisscom Werbung bei Dritten", um diesen Inhalt anzuzeigen.

Bei der Wahlanleitung handle es sich um ein Dokument, das lange Bestand hat und weniger Änderungen bedarf und für dessen Erstellung in Leichter Sprache genügend Zeit zur Verfügung steht.

«Die Abstimmungserläuterungen müssen hingegen in einem engen Zeitfenster erarbeitet werden, das für die Übertragung in Leichte Sprache und die damit verbundene Qualitätssicherung nicht ausreicht. » Politische Einschätzungen von Interessenverbänden wie der Pro Infirmis könne die Bundeskanzlei nicht kommentieren.

Sie schreibt aber: «Mit den Abstimmungserläuterungen in vier Landessprachen, die sowohl in gedruckter wie in barrierefreier elektronischer Form erstellt werden, und mit den einfachen Erklärvideos, die ebenfalls in vier Landessprachen und in Gebärdensprachen angeboten werden, entsprechen die Materialen zu eidgenössischen Abstimmungen unseres Erachtens den Anforderungen der Uno-Behindertenrechtskonvention. »

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