Am Mittwochabend standen bei einer Verkehrskontrolle im Kanton Zürich die Sichtbarkeit und das Licht im Vordergrund.
Es wurden rund 80 Mängel im Zusammenhang mit Sichtbarkeit beanstandet. Dabei hat die Polizei Autofahrende und Zweiradlenkende ermahnt oder gebüsst.
Gerade in der dunklen Jahreszeit ist Sichtbarkeit durch Beleuchtung für Motorfahrzeuge und Velos nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch enorm wichtig um gesehen zu werden. Fussgängerinnen und Fussgängern werden durch das Tragen von reflektierender oder heller Kleidung sichtbarer und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung ihrer eigenen Sicherheit im Strassenverkehr.
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