Kanton Wallis darf Wölfe im Val d'Hérens nicht regulieren

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Der Kanton Wallis kann nach bisheriger Gesetzgebung das Wolfsrudel im Val d'Hérens nicht durch Abschüsse verkleinern. Die Bedingungen für eine Regulierung sind nicht erfüllt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es bestätigt einen Entscheid des Bafu.

Der Wolf bleibe eine streng geschützte Tierart und seine Tötung dürfe nur als letztes Mittel erfolgen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.

Für die Schadenserhebung wurden sie deshalb nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund wurde die für einen Abschuss notwendige Mindestanzahl von zehn gerissenen Nutztieren innerhalb von acht Monaten nicht erreicht. . Die Beschwerde des Kantons, der die Verweigerung der Abschüsse angefochten hatte, hat das Gericht abgewiesen. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat die Mindestzahl an getöteten Tieren für eine Regulierung gesenkt.

Für das Bundesverwaltungsgericht gibt es keinen Hinweis darauf, wonach das Bundesamt nicht berücksichtigt hätte, dass Nutztiere bei einem Angriff flüchten können. Der Abstand von 100 Metern, der für die Berücksichtigung von Opfern gewählt werde, sei zulässig.

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