Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die umfassende Überarbeitung des Gebäudeversicherungsgesetzes genehmigt. Die Revision soll das veraltete Gesetz modernisieren, die hohe Komplexität reduzieren und eine kostenlose Einspracheinstanz für Versicherte schaffen, um das System an die heutigen Anforderungen anzupassen.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetz es verabschiedet. Neu gibt es ein kostenloses Einspracheverfahren.sollen die wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen berücksichtigt werden, sodass es wieder zeitgemäss ist.
Ausserdem soll die Motion «Flexibilisierung der Finanzierung der Gebäudeversicherung» umgesetzt werden. - und Elementarschadenprävention mit Beiträgen und ist die für den Vollzug des vorbeugenden Brandschutzes zuständige Stelle auf kantonaler Ebene. Damit ist die GVTG eine wichtige Sicherheitsinstitution für die Menschen, Tiere und Sachwerte im Kanton. Die Organisation und Aufgaben der GVTG richten sich nach dem Gebäudeversicherungsgesetz.
Das GebG hat sich inhaltlich und konzeptionell bewährt. Es ist jedoch in die Jahre gekommen und trägt den heutigen Verhältnissen und Rahmenbedingungen nicht mehr hinreichend Rechnung. Dazu kommt, dass die Systematik der Gebäudeversicherungsgesetzgebung eine hohe Komplexität aufweist und zum Teil unübersichtlich und nicht mehr zeitgemäss ist. Auch enthalten die Ausführungserlasse verschiedene Bestimmungen, die von ihrer Tragweite her auf Gesetzesstufe geregelt werden sollten.
All diese Aspekte erfordern eine Totalrevision des GebG. In der Folge bedarf auch dasentsprechen und die wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen berücksichtigen. Der Inhalt sollte stufengerecht normiert und soweit nötig aktualisiert, modernisiert und mit zweckmässigen Lösungen für neue Herausforderungen wie dieMit diesem Ausbau des Rechtsmittelwegs erhalten die Versicherten die Möglichkeit, allfällige Einwände in einem einfachen Verfahren vorzubringen und von der GVTG prüfen zu lassen. In der ersten Jahreshälfte wurde zur Totalrevision ein externes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.
Insgesamt gingen sieben Stellungnahmen mit 57 Rückmeldungen ein. Die Vernehmlassungsvorlage wurde von den Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern mehrheitlich begrüsst.
Gebäudeversicherungsgesetz Kanton Thurgau Totalrevision Einspracheverfahren Brandschutz
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