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Kanton Schwyz verbietet private Hunde in Regierungsgebäuden nach Beissvorfall

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Kanton Schwyz verbietet private Hunde in Regierungsgebäuden nach Beissvorfall
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Nach einem Zwischenfall, bei dem eine Reinigungskraft von einem Dackel gebissen wurde, verschärft der Kanton Schwyz seine Regeln: Ab 1. September sind private Hunde in allen Regierungsgebäuden strikt verboten, lediglich Diensthunde sind weiterhin erlaubt. Die Massnahme soll für Gleichbehandlung der Mitarbeitenden sorgen und Klarheit schaffen, nachdem in einzelnen Büros zuvor eine tolerante Praxis geherrscht hatte.

Nach einem Beissvorfall verbietet der Kanton Schwyz ab 1. September private Hunde in allen Regierungsgebäuden.strengste Leinenpflicht der SchweizFür Hundeliebhaber, die beim Kanton arbeiten, kommt es nun noch ärger: Ab dem 1.

September sind Hunde in den Regierungsgebäuden des Innerschweizer Kantons fast ausnahmslos verboten. Auslöser ist ein Vorfall, bei dem eine Reinigungskraft von einem Dackel gebissen wurde, wie derDass Hunde bislang trotzdem in einzelnen Büros auftauchten, erklärt Regierungsrat André Rüegsegger mit einer Entwicklung, die sich über die Jahre ergeben habe. Zwar sei das Mitbringen von Haustieren in den Gebäuden der kantonalen Verwaltung bereits seit mindestens 2010 verboten.

Dennoch habe sich «an vereinzelten Stellen tatsächlich eine Praxis eingeschlichen», bei der Hunde geduldet oder akzeptiert worden seien. Heute sind Dackel vor allem als beliebte Familienhunde bekannt. Ihre Vorfahren, die Bracken, wurden jedoch schon im Mittelalter für die Jagd gezüchtet und eingesetzt – insbesondere auf Dachse und Füchse . Nach dem Vorfall im Regierungsgebäude will der Kanton jedoch wieder für klare Verhältnisse sorgen.

Das Hochbauamt hat deshalb nach Absprache mit dem Regierungsrat die Mitarbeitenden erneut auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen, schreibt die Künftig gilt: Nur noch Diensthunde sind in den Verwaltungsgebäuden erlaubt. Private Vierbeiner von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden nicht mehr zugelassen – auch dann nicht, wenn sie bisher mit Zustimmung von Vorgesetzten oder Teams mitgebracht werden durften. Der Regierungsrat begründet den Verzicht auf individuelle Ausnahmen damit, dass alle Angestellten gleich behandelt werden müssten.

Würde einzelnen Personen weiterhin erlaubt, ihren Hund mitzubringen, während andere darauf verzichten müssen, könnten sich Betroffene «zu Recht unrecht behandelt fühlen». Unklar bleibt, wie der Kanton mit Mitarbeitenden umgeht, für die das Mitbringen eines Hundes im Rahmen der Anstellung bereits thematisiert oder zugesichert wurde. Diese Frage scheint besonders relevant vor dem Hintergrund, dass der Kanton als Arbeitgeber in früheren Jahren mit flexibleren Lösungen attraktiver werden wollte. Ja, auf jeden Fall – wo sollen die Hunde denn sonst hin?

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