Im Kanton Schwyz sollen ab 2028 über 58'000 Personen Prämienverbilligung erhalten. Der Regierungsrat rechnet mit 17,3 Millionen Franken Mehrkosten.
Im Kanton Schwyz sollen ab 2028 über 58'000 Personen Prämienverbilligung erhalten. Der Regierungsrat rechnet mit 17,3 Millionen Franken Mehrkosten. Der Regierungsrat verabschiedet die Vorlage zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz betreffend Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative.
Mit den Massnahmen sollen mehr Personen Prämienverbilligung erhalten und über 17 Millionen Franken zusätzliche Prämienverbilligung ausgezahlt werden.zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenversicherungsprämien ». Er verpflichtet die Kantone, die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung neu mit einem Mindestbetrag zu verbilligen.
Zudem müssen die Kantone festlegen, welchen Anteil am verfügbaren Einkommen der Versicherten die Krankenkassenprämie höchstens ausmachen darf .nach Ablauf der Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung, das heisst konkret ab 1. Januar 2028, die bundesrechtlichen Vorgaben erfüllt.
Aufheben der Höchsteinkommensgrenzen für den Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung ; mehr zeitliche Flexibilität durch eine eingeschränkte Kompetenzdelegation an den Regierungsrat für die Festlegung von Selbstbehalt und Richtprämien; Wegfall des gemeinsamen Anspruchs auf IPV der jungen Erwachsenen zwischen dem 18. und 25. Altersjahr in Ausbildung zusammen mit den Eltern oder der unterstützungspflichtigen Person.
Der Regierungsrat sieht im Rahmen der eingeschränkten Kompetenzdelegation vor, den Selbstbehalt von 11 % auf 10 % und die Richtprämien von 90 % auf 85 % der kantonalen Durchschnittsprämien zu senken. Als Folge der vorgesehenen Teilrevision werden gemäss Schätzungen rund 35.3 % der Einwohner des Kantons Schwyz in den Genuss von IPV kommen .
Diefallen gemäss provisorischer Berechnungen auf Basis der Zahlen 2025 mit der neuen Regelung mit 111.4 Mio. Franken rund 17.3 Mio. Franken höher aus als aktuell im Jahr 2025. Um die Anmeldung sowie die Berechnung ab dem Anspruchsjahr 2028 zu ermöglichen, ist vorgesehen, die Anpassungen noch vor dem 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
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