Die Schaffhauser Polizei weist Schützinnen und Schützen darauf hin, dass Ordonnanzwaffen – aufgrund der deutschen Rechtslage und der Verweigerung der Jahresdurchgangsscheine – nicht mehr über deutsches Staatsgebiet mitgeführt werden dürfen.
Die Schaffhauser Polizei weist Schützinnen und Schützen darauf hin, dass Ordonnanzwaffen – aufgrund der deutschen Rechtslage und der Verweigerung der Jahresdurchgangsscheine – nicht mehr über deutsches Staatsgebiet mitgeführt werden dürfen.
In der Vergangenheit konnten, gestützt auf sogenannte Jahresdurchgangsscheine, über die staatsvertraglich bezeichneten Durchgangsstrecken, private Ordonnanzwaffen über deutsches Staatsgebiet befördert werden. Seit einiger Zeit wird die Ausstellung dieser Jahresdurchgangsscheine, mit Verweis auf die deutsche Rechtslage, verweigert.
Auch im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragene Ordonanzwaffen legitimieren die Benutzung einer Durchgangsstrecke durch deutsches Staatsgebiet nicht. Schützinnen und Schützen sind angehalten, Durchgangsstrecken über nicht besetzte Zollstellen mit Ordonnanzwaffen nicht zu befahren. Das Befahren von Durchgangsstrecken über geöffnete Zollstellen ist ohne vorgängige Einzelfallgenehmigung ebenfalls nicht möglich.Vault Security / ivault bietet innovative Blockchain-LösungenDer Cleaner GmbH: Ihr Experte für Sauberkeit in St.
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