Im Kanton Luzern soll eine Partei, die in einem Verwaltungsbeschwerde- oder Verwaltungsgerichtsverfahren obsiegt, für ihre Anwaltskosten entschädigt werden. Die Regierung ist nach Kritik des Bundesgerichts bereit, die bisherige Praxis zu ändern.
Im Kanton Luzern soll eine Partei, die in einem Verwaltungsbeschwerde- oder Verwaltungsgerichtsverfahren obsiegt, für ihre Anwaltskosten entschädigt werden. Die Regierung ist nach Kritik des Bundesgerichts bereit, die bisherige Praxis zu ändern.Die Kantonsregierung beantragt dem Kantonsparlament, einen Vorstoss von Anja Meier gutzuheissen.
Diese Regelung könne abschreckend wirken und dazu verleiten, nicht zu prozessieren, kritisierte Anja Meier in ihrem Vorstoss. Der chancengerechte Zugang zum Luzerner Justizwesen sei damit nicht gegeben.Das Bundesgericht hatte die Luzerner Praxis kritisiert, aber aufgrund seiner beschränkten Prüfbefugnis nicht für ungültig erklärt. Es habe aber den Anwendungsbereich der umstrittenen Regelung eingeschränkt, erklärte die Regierung weiter.
Die Regierung ist deswegen bereit, «die Bestimmung zu überdenken». Sie weist aber darauf hin, dass die Umsetzung des Vorstosses für Kanton und Gemeinden zu Mehrkosten von rund 80'000 Franken führen werde.
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