Eine Angestellte eines Pflegeheims fotografierte Patienten in unvorteilhaften Situationen und verschickte die Bilder an ihre Verwandten. Die Staatsanwaltschaft hat sie deswegen schuldig gesprochen.
Eine Mitarbeiterin eines Pflegeheims im Kanton Jura machte Bilder von Patienten, die sich in unvorteilhaften Situationen befanden .Darum gehts
So habe sie beispielsweise einen älteren Mann fotografiert, dessen Intimbereich zum Vorschein kam, weil seine Windel nicht richtig sass, wie « Die Staatsanwaltschaft des Kantons Jura hat die Pflegerin zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt, die auf zwei Jahre bedingt ausgesprochen wurde. Bezahlen muss sie hingegen eine Busse von 1400 Franken zuzüglich Gebühren, wie es bei «
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