Die Bündner Regierung begrüsst die Lockerung beim Wolfsmanagement, hält sie aber für zu zaghaft. Sie verlangt Abschüsse vom 1. Juni bis 28. Februar.
Die Bündner Regierung begrüsst die Lockerung beim Wolfsmanagement, hält sie aber für zu zaghaft. Sie verlangt Abschüsse vom 1. Juni bis 28. Februar.flexibler gestalten und bestehende zeitliche und räumliche Einschränkungen bei Abschüssen lockern.
Konkret sollen unter bestimmten Voraussetzungen Wolfsabschüsse neu auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich sein. Zudem sollen einzelne problematische Wölfe eines Rudels auch zwischen Februar und Mai abgeschossen werden können.. Die vorgeschlagene Revision greift aus ihrer Sicht jedoch zu kurz. Das Wolfsmanagement ist weiterhin stark reguliert, in akuten Problemsituationen zu langsam und mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden.
Die Regierung erwartet deshalb, dass die von den Kantonen erarbeiteten Grundlagen zum zukünftigen Wolfsmanagement spätestens im Rahmen der angekündigten nächsten Revision berücksichtigt werden.zugelassen werden sollen. Die vorgeschlagene Regelung ist aus ihrer Sicht jedoch zu restriktiv. Da sich die Streifgebiete von Wölfen und Wolfsrudeln in der Regel über die Grenzen der Jagdbanngebiete hinaus erstrecken, sollen auch Schäden ausserhalb der Gebiete berücksichtigt werden können. Kritisch beurteilt die Regierung zudem die vorgesehenen Abschüsse einzelner Wölfe aus einem Rudel zwischen Februar und Mai.
In dieser Zeit können Elterntiere für die Aufzucht der Jungtiere von entscheidender Bedeutung sein. Da eine sichere Unterscheidung einzelner Tiere kaum möglich ist, beantragt die Regierung einen einheitlichen Regulationszeitraum vom 1. Juni bis zum 28. Februar.
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