Widerwillig stimmt der Grosse Rat dem 100-Millionen-Rettungsschirm für finanziell angeschlagene Spitäler zu. Doch eigentlich brauchen diese etwas anderes.
Der Kanton Bern stellt für finanziell angeschlagene Spitäler 100 Millionen Franken als Darlehen oder Bürgschaften bereit. Am Dienstagmorgen hat der Grosse Rat den entsprechenden Rettungsschirm widerwillig gutgeheissen.
Dies hat der Regierungsrat so vorgesehen. Allerdings zeigte letzte Woche ein Bericht der Finanzkontrolle, dass das gewählte Vorgehen gesetzlich gar nicht zulässig ist.Besonders dringend auf finanzielle Hilfe angewiesen sind die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern. Sie waren der Grund, weshalb der Regierungsrat den Rettungsschirm überhaupt erst ausgearbeitet hat. «Ohne Kredit können wir die UPD nicht mehr retten», sagte Schnegg im Grossen Rat.
Die Hirslanden-Gruppe bezeichnet den Schirm als maximal «zweitbeste Lösung». Das Problem müsse grundsätzlich gelöst werden. Die Frage nach einer solch grundsätzlichen Lösung beantworten die Spitäler fast einstimmig: Es brauche höhere Tarife. Die Situation spitze sich laufend zu, weil die Tarife nicht der Teuerung angepasst seien und die Spitäler laufend neue Aufgaben übernehmen müssten.
Die Krankenkassen finden, die Spitäler hätten zu hohe Investitionen getätigt – hier der Neubau des Spitals Interlaken.Fragt man Krankenkassen, so soll die Inanspruchnahme eines Rettungsschirms die absolute Ausnahme bleiben. Denn die staatliche Hilfe widerspreche im Grundsatz dem Wettbewerbsprinzip, das im Spitalbereich gesetzlich festgehalten sei.
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