Anbieter müssen die Lohngleichheit von Mann und Frau nachweisen können. Nun bricht der Kanton Bern deswegen die Beschaffung von Adobe-Software ab.
Anbieter müssen die Lohngleichheit von Mann und Frau nachweisen können. Nun bricht der Kanton Bern deswegen die Beschaffung von Adobe -Software ab. Erstmals gelangt die fehlende Lohngleichheit als Ausschlusskriterium zur Anwendung.
Heisst es in der Verwaltung des Kantons Bern bald: Zurück zu Zeichnungen von Hand, geklebten Collagen, selbstgemachten Fotos und mühseliger Routinearbeit? Statt Multimedia-Bearbeitung,. Denn vorläufig kann das kantonale Amt für Informatik und Organisation keine neuen Lizenzen für entsprechende Software von Adobe beschaffen. » starten wollen.
Im Beschaffungsprojekt eingeschlossen wären auch Lizenzen für den KI-Assistenten «Articulate 360», mit dem man webbasierte Trainings erstellen kann. Das KAIO musste die Beschaffung abbrechen: Zwei Anbieter hatten sich beworben, doch beide fielen durch. Der eine bot die Lizenzen für Bildungsinstitutionen nur für ein Jahr an, dabei waren drei Jahre gefordert. Geht nicht, sagt der Kanton Bern.
Thomas Fischer ist Vorsitzender der Beschaffungskonferenz des Kantons Bern und Leiter des Rechtsdiensts des Amts für Informatik und Organisation . - Screenshot bfh.ch Noch viel weniger ging, dass der zweite Anbieter auch auf Nachfrage keinen Nachweis erbringen konnte: Nämlich dafür, dass die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf Lohngleichheit eingehalten werden.
Eine Premiere für dieses Ausschlusskriterium, bestätigt auf Anfrage Thomas Fischer, Leiter des Fachbereichs Recht beim KAIO: «Das war in der Beschaffungspraxis unseres Amtes das erste Mal. »Doch ist dieser einmalige Vorgang in Sachen Lohngleichheit nun ein gutes oder eher ein bedenkliches Zeichen? Entweder wurde bislang zu wenig genau hingeschaut, oder die an Ausschreibungen interessierten Unternehmen sind generell sehr auf Lohngleichheit bedacht.
-Nationalrätin Ursula Zybach, denn Lohngleichheit sei doch nichts mehr als selbstverständlich: «Es ist ein Armutszeugnis, dass es im Dienstleistungsbereich im Jahr 2026 immer noch Firmen gibt, welche die entsprechenden Nachweise nicht erbringen können. »Um den Aufwand im Beschaffungswesen zu beschränken, werden die Vorgaben zur Lohngleichheit nur stichprobenmässig überprüft. Sie sei überzeugt, dass bei den Stichproben genau hingeschaut werde, sagt Rüfenacht. Das Beispiel des Abbruchs der Beschaffung zeige das jetzt.
«Nur ist dies eben zu selten der Fall. »Nicht verzichten müssen hingegen die kantonalen Ämter, bernischen Gemeinden und Bildungseinrichtungen: Sie kommen schon noch zu ihrer Adobe-Software und ihrem KI-Assistenten. Nun komme das für solche Fälle gesetzlich vorgesehene Vorgehen zum Zug, erklärt Thomas Fischer vom KAIO: «Wir werden die Lizenzen freihändig beschaffen. »
Beschaffung Lohngleichheit KAIO Andrea Rüfenacht
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