Ein junger Somalier muss sich vor dem Obergericht wegen Mordes verantworten. Im April 2022 stach er mit einem Küchenmesser auf einen jungen Mann ein und tötete ihn.
Am Montag musste sich ein junger Somalier vor dem Obergericht verantworten. Im April 2022 stach er an einer Tramhaltestelle in Bümpliz BE mehrmals mit einem Küchenmesser auf einen jungen Mann ein und verletzte ihn dabei so schwer, dass er seinen Verletzungen erlag. Der Beschuldigte zeigte sich geständig und wurde erstinstanzlich wegen Mord es verurteilt. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft und die Zivilklägerin legten Berufung ein, weshalb der Fall nun erneut verhandelt wurde.
Opfer wurde mit Küchenmesser erstochen Am Abend der Tat erblickte der Beschuldigte sein späteres Opfer, einen damals 20-jährigen Somalier, zufällig von seiner Wohnung aus im Bereich der Tramhaltestelle Statthalterstrasse. Dieser schuldete ihm noch 400 Franken aus einem früheren Drogengeschäft und hatte sich in den Tagen vor der Tat mit dem jüngeren Bruder des Beschuldigten gestritten. Daraufhin nahm der damals 18-Jährige ein Küchenmesser und begab sich zur Tramhaltestelle. Nach einem kurzen Wortwechsel eskalierte die Situation. Der Beschuldigte stach mehrmals auf das Opfer ein. «Es ist so schnell gegangen» Das schwer verletzte Opfer versuchte zu fliehen, prallte jedoch wenige Meter entfernt gegen eine Stange und stürzte zu Boden. In diesem Moment versetzte der Beschuldigte dem am Boden liegenden Mann einen letzten Stich. Die Verletzungen waren so schwer, dass das Opfer nicht mehr gerettet werden konnte. «Warum musste er sterben?», fragt die Oberrichterin den Angeklagten am Montag. «Mir ist es psychisch nicht gut gegangen, er hat meinen Bruder gemobbt», antwortet er. Das Messer habe er nur mitgenommen, um dem anderen Angst zu machen. «Ich habe gar nicht nachgedacht, es ist so schnell gegangen», sagt der junge Mann. «Ich wollte wissen, was nach dem Tod kommt» Die Oberrichterin thematisierte auch eine Google-Suche, die der Beschuldigte in den Tagen vor der Tat durchgeführt haben soll. Er habe mehrfach «Was kommt nach dem Tod?» in den Tagen vor der Tat in die Suchmaschine eingegeben. «Ich bin religiös, ich wollte wissen, was nach dem Tod kommt», sagt er. Es habe ihn beschäftigt, ob er ins Paradies oder in die Hölle komme. «Ich habe so viele Sünden begangen», so der Beschuldigte. Heute finde er die Aktion «krass und scheisse», sagt der inzwischen 21-Jährige vor Gericht. Die Tat würde er nicht noch einmal begehen, heisst es auf Nachfrage der Oberrichterin. «Acht Messerstiche sind nicht schön» «Acht Messerstiche sind nicht schön, das möchte ich nicht weg reden», sagt die Verteidigung des Beschuldigten. Der Beschuldigte habe jedoch nicht im Voraus geplant, sein Opfer zu töten – das Messer habe er als «Selbstschutz» mitgenommen. Zur Tat sei es «spontan und wenig durchdacht» gekommen. Es sei eine «saudumme Idee» gewesen, dass er zur Wohnung hinaus gegangen ist. Die Verteidigung fordert einen Schuldspruch wegen eventualvorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von maximal sechs Jahren unter Aufschub einer Massnahme in einer Einrichtung für junge Erwachsene. Weiter fordert sie eine Aufhebung des Landesverweises. Der junge Mann habe in Somalia Blutrache zu befürchten. «Er wusste genau, wie gefährlich das ist» Anders sehen es die Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Opferfamilie: Beide fordern einen Schuldspruch wegen direkt vorsätzlichen Mordes. Die Staatsanwältin argumentiert, der Beschuldigte habe den Tod schon in seiner Wohnung geplant. «Er hat diesen Schluss in der Wohnung gefasst und die zielgerichtete Tat durchgesetzt», sagt sie. Zudem sei «jedem halbwegs vernünftigen Menschen» klar, dass man mit einem Messer töten könnte. «Er wusste genau, wie gefährlich das ist», ergänzt die Staatsanwältin. Dass er das Opfer nicht töten wollte, sei lediglich eine «Schutzbehauptung». Tat war eine «skrupellose Hinrichtung» «Es gibt selten so klare Fälle», sagt der Verteidiger der Opferfamilie. Er nennt die Tat eine «skrupellose Hinrichtung». Insbesondere der letzte «Todesstoss», der mit voller Wucht ausgeführt wurde, zeige den direkten Tötungsvorsatz. Die Staatsanwaltschaft fordert zusätzlich eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren mit einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme sowie einen Landesverweis für 15 Jahre. Zudem beantragte der Anwalt der Opferfamilie, die im erstinstanzlichen Urteil festgelegte Genugtuung von 20'000 Franken auf 40'000 Franken zu verdoppeln. Urteilsverkündung am Donnerstag Zum Schluss drückt der Beschuldigte nochmals gegenüber der Mutter und den anderen Angehörigen aus, dass es ihm leid tue, dass sie Bruder und Sohn verloren haben. Das Urteil wird am Donnerstagnachmittag verkündet
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