Rolf M. wollte einen alten 100-Franken-Gutschein bei Jelmoli einlösen. Weil dieser bereits über zehn Jahre alt ist, will ihn das Warenhaus aber nicht annehmen.
«Die Enttäuschung an der Jelmoli-Kasse war riesig: Eine Mitarbeiterin sagte mir am Mittwoch, dass der Gutschein nicht mehr angenommen wird», sagt Rolf M.* «Und das, obwohl hinten auf dem Gutschein deutlich steht, dass er unbefristet gültig ist.» Er gibt zu, dass er den Bon «ziemlich lange» am Anschlagbrett hängen hatte. «Wir haben ihn vor Jahren als Geschenk erhalten und wollten ihn nun einlösen, bevor es zu spät ist.
Dies erkennen Sie daran, dass er seinerzeit auch bei Fust – 2007 verkauft – und den Molino Restaurants – 2014 an Migros verkauft – einlösbar war», sagt Kunzelmann. Nach den gesetzlichen Bestimmungen verjährten Gutscheine spätestens nach zehn Jahren. «Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob auf dem Gutschein ein Ablaufdatum vermerkt ist oder ob er als ‹unbefristet› bezeichnet wurde.
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