Ein Münchner Friseur radikalisierte sich, schloss sich dem IS an und missbrauchte Mädchen. Nun fällte das OLG München sein Urteil.
Versklavung jesidischer Mädchen: Irakisches Ex-Ehepaar muss ins Gefängnis Ein Islamist, der einst als Coiffeur in München arbeitete, erhält lebenslänglich für die Ausbeutung jesidischer Kinder im Irak.
Mit dem Urteil setzt das Gericht ein Signal weit über Deutschland hinaus. Das Oberlandesgericht München sieht es als erwiesen an, dass das irakische Ex-Paar zwei jesidische Mädchen im Irak und Syrien als Sklavinnen gekauft und ausgebeutet haben. Das Oberlandesgericht München verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann und eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren gegen die Frau – unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie am Montag bekannt wurde.
Das deutsche Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden zwei jesidische Mädchen im Irak und Syrien als Sklavinnen kauften, ausbeuteten und dass der Mann die Kinder sexuell missbrauchte. Der Angeklagte Twana H. S. reiste 2002 nach Deutschland ein, beantragte Asyl, wurde 2003 Vater und arbeitete später als Coiffeur in München, berichtet dieUm die Jahre 2013 und 2014 soll er sich nach einer Trennung zunehmend radikalisiert haben. Im Frühling 2015 verliess er Deutschland und schloss sich dem IS an.
Während seiner Zeit in der Terrormiliz soll er die beiden jesidischen Mädchen als Sklavinnen gehalten und sexuell missbraucht haben. Im Mai 2018 kehrte er zusammen mit seiner Partnerin Asia R. A. nach München zurück. Er wurde dort 2019 zunächst wegen seiner IS-Mitgliedschaft zu über vier Jahren Haft verurteilt. Nun stand er wegen Völkermords und Kriegsverbrechen erneut vor Gericht.
«Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint», hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts erklärt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Seine heute 30-jährige Ex-Frau Asia R. A. hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: «Es tut mir leid». Ihr Ehemann hatte sich vor Gericht nicht äussern wollen.
An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen. Das deutsche Recht sieht seit 2002 die Möglichkeit vor, Völkerrechtsverbrechen zu verfolgen, auch wenn diese nicht in Deutschland begangen wurden. Gemäss dem sogenannten Weltrechtsprinzip müssen Angeklagte und Opfer auch nicht den deutschen Pass besitzen, damit es zum Prozess kommt.
Beim Verfahren in München sei es darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen, soll der vorsitzende Richter Philipp Stoll gesagt haben, wie derDie Terroristen des Islamischen Staats hatten im August 2014 die Gegend um Sindschar im Nordirak überfallen und dort die religiöse Gemeinschaft der Jesidinnen und Jesiden verfolgt. Tausende Menschen wurden ermordet, Tausende weitere verschleppt und versklavt.
Die Vereinten Nationen haben die Verbrechen gegen die Jesidinnen und Jesiden Das Oberlandesgericht München sieht es als erwiesen an, dass das irakische Ex-Paar zwei jesidische Mädchen im Irak und Syrien als Sklavinnen gekauft und ausgebeutet haben.
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