Am 1. Dezember 2023 tritt die teilrevidierte bundesrätliche Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) in Kraft.
Basierend darauf hat der Kanton Graubünden am 7. November 2023 das definitive Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt eingereicht. Die Ressourcen werden auf die aktuellen Problemschwerpunkte fokussiert.
Die Teilrevision der JSV, welche der Bundesrat am 1. November 2023 verabschiedet hat, ermöglicht neu die proaktive Bestandsregulierung von Wolfsrudeln im Herbst und Winter sowie weiterhin die reaktive Bestandsregulierung von schadenstiftenden Wolfsrudeln während der Sommermonate. Bei der Entnahme von ganzen Rudeln wird vorausgesetzt, dass sich die Wolfsrudel in Bezug auf das Reissen von Nutztieren oder gegenüber dem Menschen verhaltensauffällig zeigen.
Weiter hat der Kanton auch die Entnahme von bis zu zwei Drittel der Jungtiere des Wolfsrudels Rügiul im Puschlav und des Wolfrudels Jatzhorn in Davos beantragt. Neben den nun beantragten 27 Abschüssen sind in den Wolfsrudeln Valgronda, Stagias, Vorab, Moesola und Lenzerhorn bereits zusätzlich insgesamt 17 bewilligte Abschüsse von Jungwölfen nach bisherigem Recht verfügt.
Unter Vorbehalt einer Zusage des Bundesamtes für Umwelt für die beantragten Rudelentnahmen wird die Sonderjagd die Behörden unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Sonderjagd in den betreffenden Regionen noch im Gange ist. Der Kanton ist in Kontakt mit dem kantonalen Patentjägerverband und wird die Jägerschaft in den betroffenen Regionen in den kommenden Tagen über den Ablauf informieren.