Ein Feuer in Stefan Wiesers Küche zerstörte sein ganzes Hab und Gut. Weil die Polizei die Ursache in der Elektronik des Mikrowellengeräts vermutet, kämpft er dafür, dass die Herstellerin haftet – bisher erfolglos.
Rückblickend waren es die am schlechtesten investierten 389 Franken, die Stefan Wieser je ausgegeben hat. In der M-Electronics-Filiale im St.Galler Neumarkt kaufte er sich am 14. Dezember 2018 ein neues Mikrowellengerät der Marke Panasonic, um in den kurzen Mittagspausen, die ihm als selbstständiger Unternehmer bleiben, eine Mahlzeit aufzuwärmen. Das tut er auch, zweieinhalb Jahre lang, zuletzt am 17. Juni 2021.
Dennoch sei die Steuerelektronik des Mikrowellenofens starker Hitze ausgesetzt gewesen, wobei die Brandverlaufsspuren ihren Ursprung im Innern des Mikrowellenofens hätten. Die Kantonspolizei hält fest: «Das Zentrum der Brandentstehung liegt möglicherweise im Bereich der Leiterplatten. Eine elektrotechnische Brandursache ist in engsten Betracht zu ziehen.
Wieser hat die Quittung des Geräts noch immer elektronisch abgespeichert und konfrontiert Migros Ostschweiz mit den Ereignissen. Da die Garantie bereits seit einem halben Jahr abgelaufen und die Herstellerin für den Schaden zuständig sei, verweist sie ihn an Panasonic. Wieser ist konsterniert, denn ihm rennt die Zeit davon: Sein Anspruch auf Produkthaftpflicht verjährt drei Jahre nach dem Brandereignis. Und er ist sich sicher: Das Unternehmen spielt auf Zeit, bis diese Verjährung eintritt. Auf diesen und weitere Vorwürfe Wiesers nimmt Panasonic gegenüber dieser Zeitung keine Stellung.Klar ist inzwischen aber, weshalb Panasonic der Schlichtungsverhandlung ferngeblieben ist: Wieser hat sein Schlichtungsgesuch der falschen Firma zugestellt.
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