Der kürzliche Versuch einer Hinrichtung in Tennessee versagt, weil die Frau nach der ersten Injektion noch lebte und die zweite Dosis nicht wirkte. Der Vorfall zeigt die Schwächen der in 27 US-Bundesstaaten bestehenden Notfallpläne und wirft Fragen zur Zuverlässigkeit der Todesstrafe auf.
Viele US-Bundesstaaten haben für den Fall, dass die Vollstreckung der Todesstrafe nicht wie geplant abläuft, einen Plan B. Doch auch dieser reicht nicht immer. So ist es kürzlich in Tennessee passiert: Die Hinrichtung einer Frau wurde abgebrochen, weil sie nach der ersten Dosis noch am Leben war und die zweite Injektion das Todesgift nicht wie beabsichtigt wirkte.
Die Gründe hierfür sind noch nicht eindeutig geklärt, manche Experten vermuten, dass das Gift nicht oder nur teilweise über die Vene in den Blutkreislauf gelangte. In den Richtlinien des Bundesstaates ist geregelt, dass eine zweite Dosis Pentobarbital verabreicht werden kann, wenn die Verurteilte bis fünf Minuten nach der ersten Dosis weiterhin atmet. Auf Grund von Pikes Überleben nach der ersten Injektion wurde die Hinrichtung jedoch abgebrochen. Doch Tennessee ist nicht das einzige Beispiel.
Unterschiedliche Notfallpläne der US Bundesstaaten
Laut dem Death Penalty Information Center unterscheiden sich die 27 US-Bundesstaaten, die die Todesstrafe besetzen, erheblich, wenn es um die Durchführung und die Notfallpläne der Hinrichtung geht. Einige Staaten verfügen über sehr detaillierte Protokolle, andere schon nicht hinreichend vorbereitet. Tennessee liegt im Mittelfeld. In Alabama soll das Protokoll drei Wirkstoffe vorsehen.
Eine zusätzliche Dosis des ersten Wirkstoffs, eines Sedativums, könnte verabreicht werden, falls der Gefangene nach der ersten Dosis noch im Bewusstsein bleibt. Trotzdem gibt es keine Anweisungen, was zu tun sei, wenn das zweite und das dritte Medikament dazu nicht ausreichen. Idaho hingegen hat für jeden Schritt des Hinrichtungsprozesses Notfallmaßnahmen etabliert. Dazu zählen Ersatz-Infusionsstellen, die Möglichkeit zur Verabreichung eines Infusionskatheters und sogar bis zu drei volle Dosen aus insgesamt vier zugelassenen Medikamentencocktails für die tödliche Injektion.
Der Bundesstaat hat verschwiegen, dass er auf Schussstrafe als erste Wahl zurückgreift, doch wenn die Injektion scheitert, kann die Gefängnisleitung innerhalb von zwei Minuten eine zweite Schuss‑Salve anordnen. 2024 kam es in Idaho sogar in acht Fällen vor, dass den Gefangenen kein funktionierender intravenöser Zugang gelegt werden konnte. 2014 zeigte sich in Arizona der gemäss Wissenschaft besonders tragische Verlauf: Dem Todeskandidaten wurde die Medikamentenkombination 15 Mal verabreicht und das Sterben zog sich fast zwei Stunden hin. Die genauen Abläufe in Hinrichtungsgeräten bleiben oft nicht an die Öffentlichkeit.
Intransparenz bei Beschaffung und Hinrichtung
Die Vollsorgbeamten bleiben verschwiegen, ebenso die Beschaffung der Injektionslösungen. In einigen Bundesstaaten bleibt das, was in der Hinrichtungskammer geschieht, ausschließlich im Verborgenen; andere Staaten erlauben zwar wenige Medienvertreter, die Hinrichtung zu beobachten. In Indiana und Wyoming ist die Anwesenheit von Pressevertretern ausdrücklich untersagt. Wyoming hat laut Death Penalty Information Center seit 1992 die Todesstrafe nicht mehr vollstreckt und kennt aktuell keine Freiheitsstrafen in der Todeszelle.
Im Fall der Tennessee-Hinrichtung hatte die Mississippi-Bürgerrechtlerin Christa Pike noch nach der ersten vergifteten Injektion Schnarchgeräusche von sich gegeben, was von der AP-Reporterinnen Kim Chandler und anderen Beamten im Beobachtungsteam bestätigt wurde. Die Vorhänge wurden zugeklappt, die zweite Dosis verabreicht und die Medienvertreter anschließend aus der Kammer ausgewechselt. Nach dem Abbruch Der Rettung hatten die Gefangenenbeamtinnen das Krankenhaus der Frau gebracht, sodass sie anschließend künstlich beatmet wurde.
Fragilität bestehender Hinrichtungsprotokolle
Pikes Anwälte erklären, dass die Hinrichtung wahrscheinlich unter dem Vorwurf, dass das Gift nicht ganz in den Blutkreislauf gelangte, reagieren zu vielfach ging. Dieses Beispiel zeigt wieder einmal, wie fragil die heute bestehenden Protokolle der Todesstrafe sind und wie klar die Gesetzgeber, Gerichte und Befürworter noch mit dem Thema umgehen.
In der gesamten Diskussion über die Todesstrafe muss die Fragestellung berücksichtigt werden, ob ein Akt des Staates, der Leben absichtlich zu beenden, überhaupt möglich ist, wenn die technisches Verfahren wiederholt scheitern. Laut Experten werden immer öfter die Notfallmaßnahmen als unzureichend kritisiert, und die Pläne können den vergangenen Felserecken nicht standhalten, wenn menschliche Fehler und unvorhersehbare biologische Faktoren einwirken. 1) Die Ineffizienz dieser Verfahren scheint ein ernsthaftes Problem zu sein, 2) die Forschenden fordern kritische Auskünfte zu den Ressourcen, 3) das Risiko einer grausamen/misalignierten Behandlung bleibt unverändert.
Im Ende des Jahres lässt sich nicht überzeugen, ob ein Plan B selbst aktiv erhöht, den Fortschritt in der Umsetzung dieser historischen Strafe. Unausweichliches Unbekanntes bleibt, wenn und ob die Todesstrafe überarbeiten wird.
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