Eine interne Weisung der SBB an das Fahrpersonal verstosse gegen das Dublin-Abkommen, sagt eine Rechtsprofessorin.
An der Schweizer Grenze zu Österreich: Täglich treffen Migranten mit dem Nachtzug in Buchs ein. Deren Zahl hat in den letzten Monaten stark zugenommen. Nach einer Kontrolle durch die Grenzwache stehen die meisten der Migranten wieder auf den Perrons.
In Zürich wartet bereits die SBB Transportpolizei. Die Migranten werden versammelt und zum nächsten Zug begleitet. Wieder steht ein Sonderwagen bereit. In der Weisung der SBB steht dazu: «Migrantinnen und Migranten, welche weder eine Reservierung noch ein Ticket besitzen, sind auf die definierten Züge des IR37 zu lenken.» Dieser Zug fährt nach Basel, zur Grenze nach Frankreich und Deutschland. Dorthin wollen die meisten Migranten.
Die SBB weist die Kritik zurück. «Wir machen keine Politik, unser Auftrag ist ein Transportauftrag», sagt Mediensprecherin Sabine Baumgartner. «Wenn viele Reisende das gleiche Ziel haben, stellen wir einen Sonderwagen zur Verfügung – oder Personal vor Ort, das die Menschen lenkt und unterstützt.» Eigentlich müsste die Schweiz diese Menschen zurückschicken. Denn das Dublin-Abkommen legt fest, dass der Staat, in den ein Flüchtling nachweislich zuerst einreiste, das Asylverfahren führen muss. Doch das versuchen die Behörden mittlerweile schon gar nicht mehr, denn bis solche Verfahren abgeschlossen sind, sind die meisten Migranten bereits weitergereist.
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