Das Bundesgericht hat die Einsprachemöglichkeit gegen Handyantennen aufgehoben und den Korrekturfaktor für die Sendeleistung-Beurteilung als zulässig erklärt.
Das Bundesgericht hat die Einsprachemöglichkeit gegen Handyantennen aufgehoben und den Korrekturfaktor für die Sendeleistung-Beurteilung als zulässig erklärt.
Der Beschwerdeführer hatte unter anderem beklagt, dass bei adaptiven Antennen mit dem Korrekturfaktor die Sendeleistung zu stark ausfalle und die zulässigen Grenzwerte übersteige. Auch bei einem zielgerichteten Sendestrahl sei der Streubereich so gross, dass neben dem Handynutzer auch zahlreiche unbeteiligten Personen mitbestrahlt würden.Das Bundesgericht kommt in dem Urteil dagegen zum Schluss, dass der Korrekturfaktor zulässig sei.
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