Das Bezirksgericht Hinwil hat der provisorischen Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon eine definitive Nachlassstundung bis zum 19. Juli 2025 erteilt. Das Spital wird nun Zeit haben, ein Sanierungskonzept umzusetzen und eine nachhaltige Lösung für seine Zukunft zu finden.
Das Bezirksgericht Hinwil hat die provisorische Nachlassstundung für das GZO Spital Wetzikon in eine definitive umgewandelt. Somit wird dem Spital die nötige Zeit eingeräumt, um ein Sanierungskonzept umzusetzen. Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung bis zum 19. Juli 2025 beschlossen. Als definitive Sachwalter sind gemäss Mitteilung Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach eingesetzt worden.
Das Spital will in den kommenden Monaten das bislang erarbeitete Sanierungskonzept gemeinsam mit den relevanten Interessengruppen konkretisieren. Ziel sei es, eine nachhaltige und tragfähige Lösung für das Spital Wetzikon zu finden, das operativ gut funktioniere.Das Spital Wetzikon befindet sich seit Ende April in provisorischer Nachlassstundung und versucht, einen Konkurs abzuwenden. Anfang April wurde bekannt, dass das Spital bei der Gesundheitsdirektion um ein Darlehen von 180 Millionen Franken an, geschlossen zurückzutreten, sobald die Nachfolge geregelt ist. Das Spital Wetzikon verfügt über 150 Betten und beschäftigt rund 900 Mitarbeitende. Der Betrieb läuft trotz Nachlassstundung normal weiter
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