Zwei Bauern aus dem aargauischen Oberfreiamt wurden verurteilt, weil sie im vergangenen Februar Gülle zum falschen Zeitpunkt ausgebracht haben sollen. Das Bezirksgericht Muri hat sie nun freigesprochen. Sie hätten damals richtig gehandelt, lautet das Urteil.
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-> Hier finden Sie die offizielle Check-Liste «Hof- und Recyclingdünger im Winter» des Kantons Luzern «Schraubenzieher-Test» bestanden Die beiden Bauern wohnen im gleichen Dorf im aargauischen Oberfreiamt. An einem Februartag im vergangenen Jahr hätten sie ideale Bedingungen vorgefunden, um Gülle auszubringen, heisst es im Bericht weiter. «Das Gras stand schuhhoch, der Boden war trocken und aufnahmefähig, es sprach nichts dagegen», wird einer der Bauern von der «Luzerner Zeitung» zitiert.
Angezeigt von «Dorfpolizist» Anders sah dies jedoch ein Dorfbewohner, ein «selbst ernannter Polizist», wie es im Bericht heisst. Er zeigte die Bauern wegen unsachgemässen Ausbringens der Gülle bei der Polizei angezeigt. Das Ganze ging so schnell, dass kurz darauf die Polizei am Feldrand stand und den Bauern untersagte, ihre Arbeit zu beenden.
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