Er liess foltern, verstümmeln, exekutieren: Ein Buch thematisiert die Vergangenheit des Basler Richters und Uni-Rektors Johann Rudolf Thurneysen (1716–1774).
Er war ein ausgezeichneter Redner, gebildet und kultiviert, und verhängte drakonische Strafen: Johann Rudolf Thurneysen , Jurist und wiederholt Rektor der Universität Basel.Es war ein friedlicher Sonntagmorgen in Basel. Die Menschen sassen in der Kirche. Der Pfarrer erzählte von den Zehn Geboten, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, als draussen ein gewisser Hans Hauri mit unchristlichen Absichten durch die Strassen schlich.
Man schrieb das Jahr 1767. In der Nähe des Bläsitors, das sich damals an der Ecke befand, wo sich heute die Klybeck- und die Klingentalstrasse kreuzen, brach Hauri in Häuser ein. Eine Tür stemmte er mit einem Eisen auf. Dabei wurde er in flagranti erwischt. Man nahm ihm das Diebesgut – Kleingeld, ein Paar Schuhe und Strümpfe – ab und verhaftete ihn.
Damals gab es keine Gerichtsverfahren wie heute, mit Anklägern, Verteidigern und Richtern. Ein kleines Gremium aus sogenannten Stadtkonsulenten, in der Regel zwei Rechtsprofessoren, machte sich aufgrund der Verhörprotokolle ein Bild des Geschehens. Ohne den Täter auch nur zu Gesicht zu bekommen oder ihn anzuhören, fällte es anschliessend das Urteil.Johann Rudolf Thurneysen , Jurist und wiederholt Rektor der Universität Basel, war einer dieser Stadtkonsulenten.
Thurneysen kam zum Schluss, Hauris Tat müsse mit dem Tod bestraft werden. Allerdings habe er keine Gewalt gegen Menschen angewendet, weshalb er nicht zu exekutieren sei. Dennoch handle es sich beim Täter um einen «nichtswürdigen, schädlichen und gefährlichen Menschen», der schwere Verbrechen begangen habe.
Thurneysen entschied: Hauri wird zu einer zwölf Jahre dauernden Galeerenstrafe auf einem französischen Schiff verurteilt und lebenslänglich des Landes verwiesen. Weil Hauri körperlich schwer behindert und somit als Ruderer auf einem Boot nicht nützlich gewesen wäre, blieb ihm dies dann zwar erspart. Thurneysen liess Hauri aber an den Pranger stellen, ihn auspeitschen und ihm ein Ohr abschneiden.
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