Ab 2029 fehlen dem Kanton Graubünden und seinen Gemeinden durch den Wegfall des Eigenmietwerts über 70 Millionen Franken. Um dies auszugleichen, plant die Regierung eine neue Steuer auf Zweitwohnungen, deren Höhe vom Vermögenssteuerwert abhängt. Die einzelnen Gemeinden können entscheiden, ob sie diese Kompensationssteuer einführen.
Der Wegfall des Eigenmietwert s Anfang 2029 reisst ein Loch in die Kasse des Kantons Graubünden. Erwartet werden Einnahmeausfälle von mehr als 40 Millionen Franken. Auch die Bündner Gemeinden und Kirchen müssen auf Einnahmen von über 30 Millionen verzichten.
Der Kanton will nun Gegensteuer geben. Er plant eine neue Steuer auf Zweitliegenschaften. Aktuell kann zum Entwurf der Regierung Stellung genommen werden. Wie hoch die neue Steuer anzusetzen wäre, dazu gibt es für alle 101 Gemeinden konkrete Vorschläge.
Im Grundsatz gilt: Je mehr Zweitwohnung, desto höher wäre der Steuersatz. Basis ist der Vermögenssteuerwert der Liegenschaft. So viel wie nötig kompensieren In Davos wären es 1.6 Promille, Arosa und St. Moritz müssten einen Steuersatz von 1.3 Promille anwenden, um die Ausfälle zu kompensieren. In Silvaplana wäre ein Steuerpromille für den Ausgleich nötig.
Verzichten kann Rongellen in der Region Viamala, weil es in dieser Gemeinde keine Zweitwohnsitze gibt. Ob die Gemeinden von diesem Mittel Gebrauch machen, ist ihnen überlassen.
«Die Gemeinde kann sich auch auf den Standpunkt stellen: Uns geht es gut, wir brauchen keine Kompensationssteuer. Das liegt in der Autonomie der Gemeinde», erklärt Toni Hess, Leiter des Rechtsdienstes bei der Bündner Steuerverwaltung. Gemeinden sind vorsichtig Wohin die Reise geht, dazu muss sich auch Daniel Bosshard Gedanken machen. Er ist seit 10 Jahren Gemeindepräsident in Silvaplana und damit Vorsteher einer Gemeinde mit rund 80 Prozent Zweitwohnungen.
Hier drohen ab 2029 Steuerausfälle von bis zu einer Million Franken. Silvaplana wollte schon einmal zusätzliche Steuern für Zweitheimische einführen. Zwar wurde das Ansinnen vom Bundesgericht gestützt, die Gemeindeversammlung des Engadiner Ferienortes wischte jedoch die Sache letztlich vom Tisch. Nach dieser Vorgeschichte möchte Daniel Bosshard besonders sorgfältig vorgehen.
Die neue Steuer soll an einer der nächsten Gemeindeversammlungen diskutiert werden. Damit ist es für den Gemeindepräsidenten aber nicht getan. Er möchte erreichen, dass alle elf Oberengadiner Gemeinden einen ähnlichen oder gleichen Steuersatz einführen. Denn, so seine Überlegung, eine flächendeckende Steuer wäre gegenüber den Besitzerinnen und Besitzern von Feriendomizilen einfacher zu vertreten.
Zweitwohnungsbesitzer wollen mehr Flexibilität Stellung beziehen können im Übrigen auch Zweitwohnungsbesitzende. Einer von ihnen ist Rolf Paltzer aus Klosters. Er sitzt im Ausschuss der Interessensgemeinschaft Zweitwohnungsbesitzer. Er stört sich an der starren Grenze, ab wann eine solche Steuer erhoben wird.
Sie wird fällig, wenn die Wohnung oder das Haus «überwiegend selbst genutzt» wird. Heisst im Umkehrschluss: Wer sein Objekt mindestens die Hälfte des Jahres vermietet, muss die Steuer nicht bezahlen. Paltzer und die IG wünschen sich keine Entweder-oder-Lösung, sondern eine Abstufung. Je nach Anzahl der Vermietungstage soll die Steuer höher oder tiefer ausfallen.
Die Vernehmlassung dauert noch bis Ende November. Das letzte Wort zur neuen Einnahmequelle hat dann das Bündner Stimmvolk. Ziel der Regierung ist es, die neue Regelung auf Anfang 2029 in Kraft zu setzen. Also zum gleichen Zeitpunkt wie der Eigenmietwert wegfällt.
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