Ein 22-jähriger Graffitimaler wurde vom Kreisgericht St.Gallen wegen illegaler Sprayerei an über 30 Orten verurteilt. Die Anklagepunkte reichten von Sachbeschädigung bis Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Obwohl der Beschuldigte das Graffitier verneinte, waren die Indizien zu schwach, um ihn für alle 30 Fälle zu überführen.
Ein 22-jähriger Graffiti maler war angeklagt, an über 30 Orten illegal gesprayt zu haben. Das Kreisgericht St.Gallen verurteilte ihn wegen zwei Sprayaktionen.Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten vor, im Zeitraum von Juni bis Dezember 2022 mehrfach Schriftzüge und Kritzeleien an Bahnwagen, Dachfenster, Garagentore, Fassaden, Türen und Wände gesprayt zu haben. Zudem habe er an seinem Wohnort ein Butterfly-Messer aufbewahrt und mehrfach Cannabis konsumiert.
Die in der Anklageschrift aufgelisteten Orte der Sprayereien verteilen sich von Mörschwil über St.Gallen bis Gossau und befinden sich auch am Bahnhof Rapperswil sowie am Werkhof St.Margrethen. Die Motive wurden auf Gebäude und Anlagen von politischen Gemeinden, kantonalen Ämtern, Bahngesellschaften, Privatpersonen und Firmen gesprayt. Der Sachschaden an den einzelnen Tatorten beläuft sich auf Summen zwischen wenigen Hundert Franken bis zu 30’000 Franken.
Der Schriftzug CDB könne also von mehreren unbekannten Personen verwendet worden sein, betonte der Verteidiger weiter. Abgesehen von einem Eintrag im Notizbuch weise zudem nichts darauf hin, dass sein Mandant überhaupt etwas mit den Graffitis an den verschiedenen Orten zu tun habe. In einem Notizbuch würden nicht nur eigene, sondern auch die Motive anderer Sprayer festgehalten.
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