Bei der Arbeit soll niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden, weder direkt noch indirekt. Der Ständerat hat es abgelehnt, neu auch Nachteile wegen der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung explizit im Gleichstellungsgesetz zu verbieten.
Bei der Arbeit soll niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden, weder direkt noch indirekt. Der Ständerat hat es abgelehnt, neu auch Nachteile wegen der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung explizit im Gleichstellungsgesetz zu verbieten.
Mit 25 zu 19 Stimmen sagte die kleine Kammer am Donnerstag Nein zu einer Motion von alt Nationalrätin Melanie Mettler . Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Die Räte sind sich zwar einig, dass Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität nachgewiesen und durch Studien belegt seien.
Die meisten europäischen Länder verbieten diese Art von Diskriminierung in einem allgemeinen Gleichstellungsgesetz oder direkt im Arbeitsrecht.zum Schluss gekommen, die Nichtanstellung einer Person aufgrund ihrer geschlechtlichen Orientierung verletze die Prinzipien des Gleichstellungsgesetzes nicht. Denn bei einer Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung liege keine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts vor – dies zumindest so lange, als Frauen und Männer gleichermassen diskriminiert würden.von Frau und Mann im Berufsleben fokussieren müsse. Diskriminierungen im Arbeitsverhältnis aufgrund der sexuellen Orientierung würden unter das Obligationenrecht fallen.
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