Menschen mit Behinderungen sollen im Arbeitsleben besser vor Diskriminierungen geschützt werden sowie erleichterten Zugang zu Dienstleistungen haben. Das hat der Bundesrat entschieden.
49:55 Video Aus dem Archiv: Handicap Behinderung – das Märchen von Inklusion Aus DOK vom 29.04.2021. abspielen. Laufzeit 49 Minuten 55 Sekunden. Fast zwei Millionen Menschen müssten in der Schweiz mit einer Beeinträchtigung leben, sagte Bundesrat Alain Berset vor den Medien in Bern. In den letzten Jahren seien zwar Fortschritte bei der Inklusion gemacht worden, so etwa beim Zugang zum öffentlichen Verkehr.
Menschen mit Behinderungen seien in ihrem Alltag nach wie vor benachteiligt, etwa bei Bewerbungsverfahren, so Berset. Der Bundesrat will deshalb Arbeitgebende dazu verpflichten, «zumutbare» Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können. Der Begriff der Inklusion meint zunächst einfach das Gegenteil von Ausschluss. Im Zusammenhang mit eingeschränkten Menschen bedeutet Inklusion, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört, unabhängig von seiner physischen und psychischen Verfassung.
Die Anerkennung der Gebärdensprache soll laut dem Bund auch symbolischen Wert für gehörlose Menschen haben und zeigen, dass ihre Anliegen und Bedürfnisse ernst genommen werden. Die Anerkennung soll zudem den Anstoss für eine Gesamtsicht geben, um zu eruieren, in welchen Bereichen es konkret Nachholbedarf gibt.
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