Gewaltserie in Oensingen: Neue Videos enthüllen weitere Taten der Mädchengang

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Gewaltserie in Oensingen: Neue Videos enthüllen weitere Taten der Mädchengang
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Neue Videoaufnahmen zeigen, dass eine Mädchengang in Oensingen SO weitere Opfer brutal attackiert hat. Die Ermittlungen laufen, die Täterinnen sind noch auf freiem Fuß.

Die brutale Gewalt serie einer Mädchengang in Oensingen SO sorgt weiterhin für Entsetzen. Der Fall der 16-jährigen L., die am 17. Januar brutal angegriffen wurde, war offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Die Täterinnen schlugen und demütigten ihr Opfer nicht nur, sondern zwangen es, sich nackt auszuziehen, schnitten ihm die Haare ab und zwangen es, diese zu essen. Zudem drückten sie brennende Zigarettenstummel auf seiner Haut aus.

Neue Videoaufnahmen zeigen, dass die Täterinnen ein weiteres Opfer demütigten – es musste am Boden krabbeln und wie ein Hund bellen, während es wahllos geschlagen wurde. Doch damit nicht genug: Ein weiteres Video, das 20 Minuten vorliegt, enthüllt, dass dieselben Täterinnen nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen attackierten. Die mutmaßlichen Täterinnen im Alter von 14 bis 16 Jahren sind weiterhin auf freiem Fuß, obwohl sie offenbar Wiederholungstäterinnen sind. Wie soll die Gesellschaft mit solchen Gewaltexzessen umgehen? Strafrechtsexpertin Sandy Hefti betont, dass Taten wie diese verständlicherweise auf großes Unverständnis in der Gesellschaft stoßen. Dennoch hält sie härtere Strafen für nicht zielführend: «Mit Blick auf das im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht mildere Jugendstrafrecht scheint es einfach, über eine ‹Kuscheljustiz› zu schimpfen. Doch härtere Strafen haben keine abschreckende Wirkung.» Ein Blick ins Ausland zeige, dass selbst bei extremen Strafen, wie etwa in den USA, Jugendliche nach Jahren im Gefängnis weiterhin kriminell bleiben: «Im Gefängnis lernen sie nichts, was sie auf den richtigen Weg bringt.» Hefti hält eine Bestrafung mit «nur» gemeinnütziger Arbeit für nicht angemessen. «Im Falle der Oensinger Mädchengruppe, die offenbar mehrfach wehrlose Mädchen verprügelt und demütigt, wäre ein Freiheitsentzug denkbar.» Falls die Täterinnen nicht vorbestraft seien, würde dieser zwar bedingt ausgesprochen und mit einer Probezeit versehen: «Falls sie jedoch erneut straffällig werden, droht ihnen eine effektive Haftstrafe.» Hefti betont aber, dass das Jugendstrafrecht auch den Freiheitsentzug kennt. Entscheidend sei, dass die richtige Sanktion für den jeweiligen Fall gewählt werde. Hefti betont, dass das Ziel des Jugendstrafrechts nicht nur Strafe, sondern vor allem die Prävention weiterer Delikte ist. «Die Hintergründe der Tat – oft in der Familie oder im sozialen Umfeld zu finden – werden analysiert, um langfristige Lösungen zu schaffen. Dabei werden Eltern, Sozialarbeiter und Behörden miteinbezogen.» Zusätzlich könne laut Hefti im Einzelfall eine Therapie angeordnet werden. Falls das familiäre Umfeld problematisch sei, wären eine Unterbringung in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder einem Erziehungsheim Optionen. Hefti hält es wichtig, dass Schulen und Sozialdienste strafrechtlich relevantes Verhalten umgehend der Polizei oder Jugendanwaltschaft melden. «Eltern müssten im Strafverfahren aktiv mitwirken und behördliche Unterstützung nicht ablehnen.» Bei Überforderung sei es essenziell, Hilfe anzunehmen. Die Kantonspolizei Solothurn bestätigte gegenüber 20 Minuten, dass ihnen die neuen Videos bekannt seien. Die Ermittlungen der Jugendstaatsanwaltschaft laufen weiterhin, insbesondere im Hinblick auf mögliche Zusammenhänge mit weiteren Straftaten

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