Der Bundesrat geht im Kampf gegen Gewalt an Kindern einen Schritt weiter: Er will den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Zivilgesetzbuch verankern. Neben Ohrfeigen und anderen Körperstrafen betrifft dies auch psychische Misshandlung.
Keystone/DPA/MAURIZIO GAMBARINI
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuchs eröffnet, wie er mitteilte. Damit soll insbesondere die Prävention gestärkt werden. Bereits heute ist Gewalt gegenüber Kindern in der Erziehung nicht erlaubt. Kinder sind durch das Strafrecht geschützt. Im vergangenen Jahr ist der Bundesrat durch eine parlamentarische Motion damit beauftragt worden, die gewaltfreie Erziehung auch im Zivilgesetz zu verankern.
Die neue Bestimmung soll gemäss Mitteilung ausdrücklich festhalten, dass Eltern «das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt» erziehen müssen. Sie habe Leitbildcharakter und sei ein klares Signal, das Gewalt nicht toleriert werde. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. November 2023.
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