Gesundheitsreformen: Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider holt sich Tipps in Spanien

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Die SP-Gesundheitsministerin kontert die Argumente der Gewerkschaften gegen die Gesundheitsvorlage Efas. Und sie will die Wirkung der elektronischen Patientendossiers ändern – mit dem Vorbild Spanien.

Die SP-Gesundheitsministerin kontert die Argumente der Gewerkschaften gegen die Gesundheitsvorlage Efas. Und sie will die Wirkung der elektronischen Patientendossiers ändern – mit dem Vorbild Spanien.Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider besuchte in Madrid das moderne Universitätsspital Gregorio Marañón, wo Direktorin Sonia García de San José ihr die Nutzung der Daten erklärte.Die Gesundheitsministerin holt sich Rat in Madrid.

Ja, aber natürlich gibt es noch viel zu tun. Die Änderungen, die wir anstreben, sind fundamental. Erstens soll jede Person in der Schweiz ein EPD erhalten. Dafür wird neu für jede Person automatisch ein EPD eröffnet - mit der Option für ein Opt-out. Es wird also die Möglichkeit geben, auf ein EPD zu verzichten, wenn man kein Dossier wünscht.

Die Kantone verlangen schon länger, dass der Bund für das Patientendossier mehr Verantwortung übernehmen soll. Es gibt immer ein Risiko. Aber ich bin zuversichtlich: Verschiedene Anbieter werden uns eine technische Lösung vorschlagen. Wir wissen, was wir brauchen. Denn das Patientendossier ist auf gewisse Funktionen beschränkt. Dafür machen wir eine Ausschreibung mit klaren Kriterien und Vorgaben. Der Aufbau einer solchen Plattform ist also klar machbar und realistisch.

Abgesehen davon, dass es heute schon Spitäler gibt, die das EPD anwenden, werden wir daran festhalten und kein Geld verteilen. Wir investieren in den Ausbau der Infrastruktur und die Sensibilisierung der Menschen. Denn wenn der Patient nach einem Dossier fragt, muss der Arzt dieses auch anbieten. Die Digitalisierung schreitet voran, die Gesundheitsberufe können sich dieser Entwicklung nicht entziehen.

Mit der staatlichen E-ID werden wir einen sicheren Zugang zum EPD haben. Zudem gehören die Daten alleine der jeweiligen Patientin, dem Patienten. Jede Person entscheidet über die Verwendung, also ob die Daten anonymisiert werden und ob sie für die Forschung verwendet werden dürfen.

Die Reform geht von der Finanzierung zwischen 2016 und 2019 aus. Der Anteil der Prämienfinanzierung ist seither gestiegen und dürfte noch weiter steigen. Deshalb wird es zum Zeitpunkt der Umsetzung eine Entlastung der Prämienzahlenden geben.

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