Gericht Erlaubt Mieterhöhung in Basel

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Das Verwaltungsgericht Basel erlaubt einem Hauseigentümer eine höhere Mieterhöhung als vom Wohnschutzgesetz vorgesehen. Der Entscheid wird als Teilerfolg für den Hauseigentümer und als Schutz des Basler Wohnschutzes für Mieterorganisationen gesehen.

Das Verwaltungsgericht erlaubt Hauseigentümer Linder, die Miete um 72.30 Franken statt 44.30 Franken zu erhöhen.Das Gericht bestätigt die Basler Wohnschutz gesetzgebung ansonsten größtenteils. Der Basler Hauseigentümer Karl Linder ist Protagonist im ersten Wohnschutz fall, über den diese Zeitung berichtete, und wird nun zum Protagonisten eines wegweisenden Gerichtsentscheids. Er wollte eine 3-Zimmer-Wohnung im Klybeck renovieren, kam dann aber zum Schluss, dass sich das für ihn nicht lohne.

Die Wohnschutzkommission (WSK) wollte ihm nämlich «nur» einen Mietzinsaufschlag von 44.30 Franken zugestehen. Linder beschloss, den Basler Wohnschutz vor Gericht grundsätzlich anzufechten. Das hat sich für ihn zumindest teilweise gelohnt: Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass Linder die Miete um 72.30 Franken erhöhen darf.Es ist ein Teilerfolg für Linder, der mit seinen juristischen Beschwerden gegen das Wohnschutzgesetz ansonsten mehrheitlich abblitzt. Der Wohnschutz wird vom Gericht in den meisten Punkten geschützt, was den Basler Mieterverband jubeln lässt. «Das Verwaltungsgericht schützt unseren Wohnschutz und lehnt die Generalangriffe der Rendite-Investorenseite rundweg ab», verkündet dieser am Donnerstag in einer Medienmitteilung. Der Entscheid komme einer «Wohltat für die gesamte Basler Wohnbevölkerung» gleich und sei auch gut «für die vielen Fairvermietenden, die ihre Sanierungen sozialverträglich durchführen möchten».Linder hatte beispielsweise argumentiert, seine 3-Zimmer-Wohnung im Klybeck – Nettomietzins 1065 Franken – dürfe gar nicht unter den Wohnschutz fallen. Denn das Gesetz ziele «einzig auf sogenannte Renditesanierungen von gesamten Liegenschaften» und Abbrüche ab. «Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden», schreibt das Gericht daz

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