Ein österreichisches Gericht hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser ist noch nicht rechtskräftig.
Vom 89-Jährigen gehe keine Gefahr mehr aus, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich mache, teilte das Gericht mit. Der Häftling leide unter fortschreitender Demenz und habe körperlich abgebaut, dass die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung inzwischen «begraben» sei.
Weitere Straftaten nicht auszuschliessenZugleich entschied das Gericht, dass eine Entlassung in Freiheit aus präventiven Gründen derzeit nicht möglich sei. Zwar sei Fritzl nicht mehr gefährlich. Es sei aber fraglich, ob der inzwischen unter anderem Namen lebende Häftling künftig keine Straftaten mehr begehen würde.
Tochter in Keller eingesperrt Box aufklappen Box zuklappen In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Er habe Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit gewollt, so die damalige Gerichtsgutachterin zum Motiv.
Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande. Audio Archiv: Kann Josef Fritzl das Gefängnis bald verlassen? 08:10 min, aus SRF 4 News aktuell vom 19.01.2024. Bild: Keystone/RUDOLF BRANDSTAETTER abspielen. Laufzeit 8 Minuten 10 Sekunden.
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