Die Gemeinden Vernier, Carouge und Lancy haben Beschwerde gegen eine neue Regelung im Kanton Genf eingereicht, die länger Badekleidung verbietet. Das Gesetz, das Badeanzüge auf eine maximale Länge bis zu den Knien beschränkt, wird als diskriminierend und ohne öffentliches Interesse kritisiert. Die Beschwerde soll eine aufschiebende Wirkung haben, bis das Verfassungsgericht entscheidet.
berichtet, hat die Gemeinde Vernier Beschwerde dagegen eingelegt. Auch die Gemeinden Carouge und Lancy gaben bekannt, Beschwerde einzulegen. Die rechte Mehrheit im Grossen Rat hatte den Vorstoss der SVP im März angenommen.
Explizit genannt werden Burkinis in der Vorschrift zwar nicht, faktisch aber ist das Tragen von Burkinis nicht mehr erlaubt. Die Regel gilt nicht nur im Becken. Laut Vorschrift ist es in Ordnung, «einteilige oder zweiteilige Badeanzüge, deren maximale Länge bis zu den Knien reicht und die Arme frei lässt» zu tragen. Damit verstösst auch lange, vor UV-Strahlen schützende Kleidung gegen das Gesetz.
Martin Staub, Gemeindepräsident von Vernier, sieht darin einen Verstoss gegen die Gesundheit der Menschen.
«Das Gesetz erfüllt kein öffentliches Interesse. Es ist also ein Gesetz, das nutzlos und sogar problematisch ist», sagt Staub. Jean-Marc Guinchard von der Mitte-Partei sieht keinen Grund für die Gemeinden, Berufung einzulegen.
«Das Gesetz gebe den Gemeinden die Freiheit, UV-Schutzkleidung für Kinder und Erwachsene zu erlauben», so Guinchard. Darüber besteht jedoch Uneinigkeit, da ein entsprechender Änderungsantrag vom Parlament abgelehnt wurde. Der Gemeinde Vernier geht es aber auch um die Diskriminierung gegen Frauen und dass das Gesetz ursprünglich«Man befiehlt den Personen und vor allem den Frauen, was sie tragen müssen», so Staub. Er verweist in erster Linie auf das Fehlen eines klar definierten öffentlichen Interesses.
Die Berufung beim Verfassungsgericht soll nun eine «aufschiebende Wirkung» zur Folge haben. Ziel ist es, die Anwendung des Gesetzes so lange auszusetzen, bis die Justiz über die Sache entschieden hat. Was eine Fachperson zum Verbot langer Kleidung in Schwimmbecken sagt und wie es um Badekleideordnungen in Zürich und Basel steht, lesen Sie
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