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Eine Gemeinde muss einer ehemaligen Schulleiterin 50'000 Franken nachzahlen.Der Gemeinderat kann das Urteil überhaupt nicht nachvollziehen.499 Überstunden, also rund 50'000 Franken samt Zins, muss eine Aargauer Gemeinde einer pensionierten Co-Schulleiterin auszahlen. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Darüber hinaus muss die Gemeinde auch Gebühren von 5562 Franken und Anwaltskosten in Höhe von 13'500 Franken tragen. Doch die Schulpflege, die als Anstellungsbehörde im Februar 2021 vom Gemeinderat abgelöst wurde, hatte 329 Überstunden für 2020 genehmigt und eine Anordnung der Überstunden für 2021 ausgesprochen.
Seitdem wurden die Stellenprozente der Schulverwaltung erhöht. Damals waren es zwei Personen bei 110 Prozent, heute sind es 150 Prozent mit drei Personen. «Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem vorliegenden Fall und den Stellenprozenten der Schulverwaltung», hält Zimmermann fest. «Die Situation heute ist nicht mehr vergleichbar mit dem August 2021, da wir die Schulverwaltung und die Schulführung neu organisiert haben.
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