Ein 65-jähriger Tourist aus Polen geriet auf der A4 bei Seewen SZ auf der Gegenfahrbahn in eine gefährliche Situation. Dank geringer Verkehrsdichte kam es zu keinem Unfall. Der Rentner musste seine Strafe bezahlen und seinen Führerschein an die Polizei abgeben.
Ein 65-jähriger Tourist aus Polen geriet auf der Autobahn A4 bei Seewen SZ in eine gefährliche Situation, als er entgegen der Fahrtrichtung fuhr. Der Rentner, der mit einem Chevrolet unterwegs war und nach Italien reiste, bog irrtümlich in einem Kreisel falsch ab. Als er seinen Fehler bemerkte, wendete er auf dem Beschleunigungsstreifen und fuhr auf der Überholspur gegen den Verkehr nach Süden. Glücklicherweise kam es aufgrund geringer Verkehrsdichte am Abend des 6. Juli 2022 zu keinem Unfall.
Entgegenkommende Autofahrer warnten den Geisterfahrer und forderten ihn zum Anhalten auf. Nach einem weiteren Wendemanöver stellte der Tourist sein Fahrzeug schließlich am Fahrbahnrand ab. Die Polizei nahm ihm den Führerausweis ab und beschlagnahmte 285 Franken in bar, die später auf die verhängte Strafe angerechnet wurden. \Die Schwyzer Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann wegen mehrfacher vorsätzlicher grober Verkehrsverstösse, darunter das Wenden auf der Autobahn und das Befahren einer Sperrfläche. Im Strafbefehl wird betont, dass der Rentner eine «ernsthafte Gefahr einer Frontalkollision» verursacht habe. Die Strafe beträgt 1800 Franken, bestehend aus Bussgeld und Verfahrenskosten. \Ob der Führerausweis des polnischen Touristen dauerhaft eingezogen wird, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Die Polizei betonte, wie wichtig es in solchen Situationen sei, schnell und entschlossen zu handeln
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