Gefängnisse der Schweiz: 92 Einrichtungen und fast 7’000 Inhaftierte

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Gefängnisse der Schweiz: 92 Einrichtungen und fast 7’000 Inhaftierte
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Hinter Mauern, Gittern und Sicherheitsschleusen befindet sich ein kaum sichtbarer Teil der Schweizer Justiz: In 92 Justizvollzugseinrichtungen werden Untersuchungshäftlinge, rechtskräftig Verurteilte, Personen im Massnahmenvollzug und Menschen in ausländerrechtlicher Administrativhaft untergebracht.

Hinter Mauern, Gittern und Sicherheitsschleusen befindet sich ein kaum sichtbarer Teil der Schweizer Justiz: In 92 Justizvollzugseinrichtungen werden Untersuchungshäftlinge, rechtskräftig Verurteilte, Personen im Massnahmenvollzug und Menschen in ausländerrechtlicher Administrativhaft untergebracht.

Die neuesten schweizweit vergleichbaren Jahreszahlen zeigen eine deutliche Entwicklung: 2025 waren die Schweizer Justizvollzugseinrichtungen durchschnittlich mit 6’983 Personen belegt. Bei 7’407 verfügbaren Plätzen erreichte die durchschnittliche Belegungsrate 94 Prozent – und damit den oberen Bereich dessen, was im Justizvollzug praktisch als tragbar gilt.92 Gefängnisse und Vollzugseinrichtungen in der SchweizNach aktuellem Stand führt das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug insgesamt 92 Justizvollzugseinrichtungen auf.

Darunter befinden sich grosse Justizvollzugsanstalten mit mehreren hundert Plätzen, kleine Regional- und Bezirksgefängnisse, Untersuchungsgefängnisse, Einrichtungen des Massnahmenvollzugs sowie spezialisierte Institutionen für Frauen oder die ausländerrechtliche Administrativhaft. Die Belegung der Schweizer Justizvollzugseinrichtungen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.2025 waren es bereits 6’983 Personen. Das Platzangebot wuchs im gleichen Zeitraum wesentlich langsamer: von 7’172 auf 7’407 verfügbare Plätze – ein Plus von lediglich rund 3 Prozent.

Die Belegung nahm innerhalb von drei Jahren um rund 12 % zu, die Kapazität dagegen lediglich um rund 3 %. Auf den ersten Blick könnten bei einer Auslastung von 94 Prozent noch Reserven vorhanden sein. Im Gefängnisbetrieb ist die Situation jedoch komplizierter. Je nach Einrichtung müssen beispielsweise unterschiedliche Haft- und Vollzugsformen, Sicherheitsanforderungen oder Personengruppen voneinander getrennt werden.

Nach Angaben des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug liegt die praktische Belegungsgrenze deshalb je nach Einrichtung und Vollzugsart bereits bei ungefähr 85 bis 95 Prozent. Das lateinische Konkordat war zwischen 2022 und 2025 dauerhaft besonders stark ausgelastet und überschritt im Jahresmittel die Marke von 100 Prozent. Auch im Nordwest- und Innerschweizer Strafvollzugskonkordat stieg die Auslastung deutlich – von 84 Prozent im Jahr 2022 auf 94 Prozent im Jahr 2025.

Ein freier Platz in einer bestimmten Einrichtung bedeutet nicht automatisch, dass dort jede inhaftierte Person untergebracht werden kann. Haftart, Geschlecht, Sicherheitsanforderungen, medizinische Bedürfnisse, Vollzugsstufe und gesetzlich vorgeschriebene Trennungen beeinflussen die tatsächliche Verfügbarkeit. Ein grosser Teil der Gefängnispopulation besteht nicht aus Personen, die bereits eine rechtskräftige Freiheitsstrafe verbüssen.2022 waren es noch 1’842 Personen gewesen. Untersuchungshaft kann angeordnet werden, bevor ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Voraussetzung sind die gesetzlichen Haftgründe und ein entsprechender Entscheid der zuständigen Strafbehörden beziehungsweise Gerichte. Personen im regulären Strafvollzug bilden weiterhin die grösste Gruppe. Dabei können Gerichte beispielsweise stationäre therapeutische Massnahmen anordnen. Ein Teil dieser Personen befindet sich nicht in klassischen Gefängnissen, sondern in psychiatrischen Kliniken, forensischen Einrichtungen oder spezialisierten Wohn- und Pflegeheimen.

Besonders deutlich entwickelte sich die ausländerrechtliche Administrativhaft. SicherheitshaftDer Frauenvollzug stellt besondere Anforderungen an das Schweizer Gefängnissystem. Die durchschnittliche Belegungsrate im Frauenvollzug lag 2025 bei 86 Prozent. Drei spezialisierte Einrichtungen bilden einen wichtigen Teil der Infrastruktur: die JVA Hindelbank im Kanton Bern, die Prison de la Tuilière im Kanton Waadt und das Gefängnis Dielsdorf im Kanton Zürich.

Allein die JVA Hindelbank verfügt über 107 Plätze. Für das Gefängnis Dielsdorf werden 57 Plätze ausgewiesen. Weitere Einrichtungen von der Westschweiz bis ins TessinDazu gehören unter anderem die Etablissements de la plaine de l’Orbe und die Prison de la Croisée in Orbe VD sowie die Prison de la Tuilière in Lonay VD. In Genf gehören die Prison de Champ-Dollon in Thônex sowie die Einrichtungen La Brenaz, Curabilis, Favra und Frambois zur Vollzugslandschaft.

Im Kanton Neuenburg befinden sich unter anderem die Einrichtung Bellevue in Gorgier sowie La Promenade in La Chaux-de-Fonds. Auch kleine Gefängnisse gehören zum SystemIm Kanton St.Gallen gehören beispielsweise das Regionalgefängnis Altstätten, das Gefängnis St.Gallen, das Ausschaffungsgefängnis Bazenheid, das Gefängnis Flums, das Untersuchungsgefängnis Klosterhof und das Gefängnis Gossau zum System. Im Kanton Solothurn gibt es neben der JVA Solothurn auch Untersuchungsgefängnisse in Olten und Solothurn.

In der Zentralschweiz befinden sich unter anderem das Gefängnis Sarnen OW, das Untersuchungs- und Strafgefängnis Nidwalden/Uri in Stans NW und das Kantonsgefängnis im Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg SZ. Der bevölkerungsreichste Kanton Zürich verfügt über verschiedene Einrichtungen mit unterschiedlichen Aufgaben. Dazu gehören neben der JVA Pöschwies unter anderem das Gefängnis Affoltern am Albis, das Vollzugszentrum Bachtel in Hinwil, das Gefängnis Pfäffikon, das Massnahmenzentrum Uitikon sowie Einrichtungen für Untersuchungshaft und den Frauenvollzug. Die 92 Schweizer Justizvollzugseinrichtungen unterscheiden sich enorm.

Das Spektrum reicht von kleinen Einrichtungen mit wenigen Haftplätzen bis zu grossen Anstalten mit Kapazitäten für mehrere hundert Personen. Gleichzeitig schreitet die Zentralisierung und Spezialisierung des Schweizer Justizvollzugs voran. Obwohl das Strafrecht auf Bundesebene geregelt ist, sind Organisation und Betrieb des Justizvollzugs weitgehend Sache der Kantone. Sie koordinieren unter anderem Fragen der Vollzugsplanung und der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen.

Das ist wichtig, weil eine verurteilte Person ihre Strafe nicht zwingend in ihrem Wohnkanton oder im Kanton des Strafverfahrens verbüsst. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass die Platzfrage zu einem wichtigen Thema des Schweizer Justizvollzugs geworden ist. Eine hohe Belegung kann Auswirkungen auf Personal, Sicherheit, Unterbringung, medizinische Versorgung, Beschäftigungsangebote und die Möglichkeiten zur Trennung verschiedener Gefangenengruppen haben. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter beschäftigte sich in ihrem Tätigkeitsbericht 2025 ausdrücklich mit den Auswirkungen der Überbelegung auf die Haftbedingungen.

Der steigende Belegungsdruck beschäftigt deshalb auch die langfristige Planung. 2026 wurde erstmals ein gemeinsamer Grundlagenbericht für die schweizerische Anstaltsplanung veröffentlicht. Damit sollen die Entwicklung des Platzbedarfs und die Vollzugslandschaft langfristig betrachtet werden. Der Vergleich der Planung mit den tatsächlichen Zahlen zeigt bereits eine bemerkenswerte Abweichung: Für 2025 lag die tatsächliche Stichtagsbelegung schweizweit bei 6’855 inhaftierten Personen und damit 236 Personen beziehungsweise 3,6 Prozent über dem für dieses Jahr prognostizierten Wert.

Das Schweizer Gefängnissystem dürfte deshalb auch in den kommenden Jahren vor der Aufgabe stehen, ausreichende Kapazitäten bereitzustellen und gleichzeitig die unterschiedlichen Anforderungen an Sicherheit, Betreuung, Therapie und Wiedereingliederung zu erfüllen. So hoch war die durchschnittliche Belegungsrate der Schweizer Justizvollzugseinrichtungen im Jahr 2025. 2022 waren es noch 87 Prozent. Während die durchschnittliche Zahl der Inhaftierten innert drei Jahren um rund 12 Prozent zunahm, wuchs die verfügbare Kapazität lediglich um rund 3 Prozent.

Gefängnisse gehören zu den sicherheitsrelevanten Einrichtungen des Staates, über deren Alltag die Öffentlichkeit vergleichsweise wenig erfährt. Dabei reicht der Schweizer Justizvollzug weit über verschlossene Zellentüren hinaus. Sicherheit und Aufsicht gehören ebenso dazu wie Arbeit, Ausbildung, Gesundheitsversorgung, Therapie, soziale Betreuung und die Vorbereitung auf eine spätere Wiedereingliederung. Die aktuellen Zahlen zeigen gleichzeitig, dass der Platz in den Schweizer Einrichtungen knapper geworden ist.

Mit 92 Einrichtungen, fast 7’000 durchschnittlich inhaftierten Personen und einer landesweiten Belegungsrate von 94 Prozent steht der Schweizer Justizvollzug vor einer zunehmend anspruchsvollen Aufgabe. Quelle: Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug / Bundesamt für Justiz / Nationale Kommission zur Verhütung von Folter Carrosserie und Autospritzwerk Matkovic in Bern: Lackierungen und Karosseriearbeiten

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