Das Gesetz verlangt lediglich einen Beweis für den Kauf. Wie der ausschaut, ist nicht definiert.
Wer ein Zettelchen-Durcheinander vermeiden will, der scannt Kaufbelege und Quittungen für Produkte mit einer Garantie ein und bewahrt sie digital auf. Aber was gilt hier? Müssen Läden und Hersteller den digitalen Kaufbeleg akzeptieren oder dürfen sie auf dem Originalbeleg auf Papier bestehen?
Die Art des Kaufbelegs spielt keine Rolle Im Gesetz lassen sich keine Formvorschriften zu Belegen finden. Allerdings regelt das Zivilgesetzbuch, wer in einem Streitfall die Beweislast trägt. Wollen Kundinnen und Kunden einen Garantieanspruch geltend machen, so müssen sie beweisen, wann sie ein Gerät im betreffenden Geschäft gekauft haben.
Weil das Gesetz aber über die Form dieses Belegs keine Vorschriften aufstellt, muss ein Geschäft neben der Originalquittung auch andere Belege akzeptieren. «Espresso Aha!» Box aufklappen Box zuklappen Jeden Montag beantworten wir in der Rubrik «Espresso Aha!» eine Frage aus dem Publikum. Haben auch Sie eine? Senden Sie sie uns!
Kreditkartenabrechnung ist auch ein BelegAls Kaufbeleg gelten auch Scans oder Fotos der Originalquittung. Aber auch der Auszug aus einer Kreditkartenabrechnung oder der Zahlungsverlauf einer Bezahl-App wie Twint muss ein Geschäft als Kaufbeleg akzeptieren. Einzige Voraussetzung: Aus dem Beleg muss zweifelsfrei hervorgehen, welcher Gegenstand wann gekauft worden ist.
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