Nach den Demos am 8. März 2023 und im November 2022 in Basel wurden mehrere Frauen wegen Verstößen gegen die Versammlungsordnung und Widerstand gegen die Polizei zu Geldstrafen verurteilt.
Im März 2023 kettelte die Polizei zwischen der Universitätsbibliothek und dem Petersplatz Dutzende von Teilnehmenden ein. Eine Frau markierte damals Widerstand und erhielt nun eine Busse von 600 Franken. Für eine gewalttätige Wortführerin einer anderen Demo wurde es deutlich teurer. An jenem 8. März im vorletzten Jahr versammelten sich rund 200 Personen beim Petersplatz vor der Universität. Als die Demo sich durch die Bernoullistrasse in Bewegung setzte, stoppte die Polizei den Zug.
Laut den Behörden war es allen Beteiligten von 19.43 bis 19.49 Uhr möglich, den Pulk zu verlassen. Danach seien aber mehrere Demonstrierende auf die Polizei zugegangen und hätten den Mindestabstand nicht eingehalten, weshalb diese mit Gummischrot schoss. Schliesslich führte man Personenkontrollen durch, zuletzt verblieben rund 88 Kundgebungsteilnehmende an Ort und Stelle. Davon hätten sich 87 nach mehreren Aufforderungen kontrollieren lassen, lediglich eine Person habe mit «physischem Zwang» von mehreren Polizisten zur Kontrollstelle geschleppt werden müssen: Es handelte sich um eine damals 21-jährige Frau aus Basel. Die Kontrolle selber sei dann ohne weitere Zwischenfälle verlaufen. Der ganze Spuk endete um 22.44 Uhr. Die Staatsanwaltschaft verweist hauptsächlich auf Artikel 11 des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes: Wer den behördlichen Anordnungen an Demos oder sonstigen Ansammlungen im öffentlichen Raum nicht nachkommt, macht sich strafbar. Die 21-Jährige hat sich zudem im Juni 2023 in eine Personenkontrolle in der Basler Innenstadt eingemischt und weigerte sich dann auch, den Polizisten ihren Ausweis zu zeigen. Dies wertete die Staatsanwaltschaft als Diensterschwerung. Alles in allem muss die Frau nun eine Busse von 600 Franken bezahlen und erhält Verfahrenskosten von 250 Franken aufgebrummt. Eine weitere 22-jährige Frau aus Basel erhielt ebenfalls einen Strafbefehl: Nebst dem Frauenstreiktag war sie auch im November 2022 an einer Demo gegen Gewalt an Frauen beim Kleinbasler Weihnachtsmarkt dabei. Die Demo hatte sich zuvor vom Theater ins Kleinbasel bewegt. Die Polizei wollte räumen, die Frau verharrte in der Menschenkette. Nebst einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen blieb es bei ihr bei einer Busse von 400 Franken und Kosten von 420 Franken. Am teuersten wurde es bislang für eine 52-jährige Frau, die mit F-Status als vorläufig Aufgenommene in Basel lebt: Sie war an beiden Demos dabei und wurde von der Polizei bei der Aktion im November 2022 zusammen mit drei anderen Frauen als «Wortführerin» eingestuft. Sie trat beim Abtransport aus dem Kleinbasel einen Polizisten und wehrte sich später auch auf dem Kannenfeldposten körperlich gegen eine Kleiderkontrolle. Bei ihr kamen daher noch zusätzlich Verurteilungen wegen Gewalt gegen Beamte und einfacher Körperverletzung hinzu. Das Strafmass bei ihr: eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 60 Franken, eine Busse von 2000 Franken und Kosten von 500 Franken. Eine weitere 25-jährige Frau aus Chur fiel im Kleinbasel ebenfalls als Wortführerin auf. Sie blieb zwar gewaltfrei, hatte aber früher bereits Strafbefehle an Demos kassiert. Eine früher bedingt gesprochene Geldstrafe wurde daher nun fällig, zusammen mit einer Busse von 300 Franken muss sie insgesamt 2000 Franken bezahlen. Die Frauen haben keine Einsprache erhoben, sämtliche erwähnten Strafbefehle sind daher in den letzten drei Monaten rechtskräftig geworden. Damit landen die Fälle auch nicht vor dem Strafgericht.
Frauenstreiktag Demo Basel Polizei Strafbefehle Versammlungsordnung Widerstand
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