Folterregime für eigene Kinder - Zürcher Obergericht: Quäl-Eltern sollen jahrelang hinter Gitter

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Die Anklage fordert lange Haftstrafen für die Eltern. Sie hatten ihre Kinder auf unvorstellbare Weise misshandelt.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen ein Zürcher Elternpaar wiegen schwer: Sie sollen ihre Kinder über Jahre körperlich und psychisch massiv misshandelt haben. Dem heute 52-jährigen Mann und der um ein Jahr jüngeren Frau drohen deshalb vor dem Zürcher Obergericht lange Haftstrafen. Die Staatsanwältin forderte für den Vater 19.5 und für die Mutter 15 Jahre Haft.

04:06 Video Aus dem Archiv: Das Urteil vor dem Bezirksgericht Zürich Aus Schweiz aktuell vom 04.09.2020. abspielen. Laufzeit 4 Minuten 6 Sekunden. Auf die Toilette durften Tochter und Sohn nur selten, sie mussten sich auf dem Boden erleichtern. Gemäss Anklage zwangen die Eltern das Mädchen einmal, ihr Erbrochenes zu essen, den Knaben seinen Kot. Die beiden Kinder waren völlig abgemagert, der Sohn etwa wog im Alter von neun Jahren gerade einmal gut 18 Kilogramm.

Gegenseitige SchuldzuweisungenAufgrund dieses regelrechten Folterregimes will die Anklage die Strafen der Vorinstanz erhöhen. Verurteilte das Zürcher Bezirksgericht den Vater noch zu 16.5 Jahren Haft, forderte die Staatsanwältin vor Obergericht nun 19.5 Jahre Freiheitsstrafe. Und auch die Mutter soll nicht, wie von der Vorinstanz verhängt, 12 sondern 15 Jahre ins Gefängnis.

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