Nach dem gewaltsamen Tod einer 20-jährigen Frau in Bern wurde die Untersuchungshaft gegen den 35-jährigen Verdächtigen verlängert. Das Obergericht stützt die Vorwürfe.
Vor einem Wohnblock an der Morillonstrasse in Bern wurde Ende Juni eine 20-jährige Schweizerin tot aufgefunden. Ein 35-jähriger Tatverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft – das Berner Obergericht wies seine Beschwerde am 16.
Juli ab. In seiner Wohnung wurde das Handy der Verstorbenen gefunden; seine Aussagen gelten laut Staatsanwaltschaft als «Schutzbehauptungen».. Die Polizei schliesst ein Tötungsdelikt nicht aus. Der verdächtige Mann , der in der Vergangenheit bereits wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, sitzt seither in Untersuchungshaft.
Nun geben Gerichtsdokumente neue Einblicke in den Fall, wie dieGemäss einem Beschluss des Berner Obergerichts argumentiert der Verdächtige, aus den Akten gehe nicht hervor, ob die Frau getötet worden sei oder Suizid begangen habe. Das Gericht folgte ihm nicht und bestätigte den dringenden Tatverdacht. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft verweist auf widersprüchliche Aussagen des Mannes.
Er sagte, er sei am 26. Juni erst nach dem Mittag aufgewacht. Mehrere Zeugen wollen ihn jedoch bereits zwischen 6 und 8 Uhr gesehen oder gesprochen haben. Die Strafverfolger werten seine Aussagen als «Schutzbehauptungen».
In seiner Wohnung fanden die Ermittler das Handy der Verstorbenen. Der Mann erklärte, sie sei wohl mitten in der Nacht gegangen und später möglicherweise zurückgekehrt. Die Staatsanwaltschaft hält das für nicht glaubhaft. Der 35-Jährige macht geltend, die Frau habe unter Angstzuständen und einer posttraumatischen Belastungsstörung gelitten und ihm gesagt, sie wolle nicht mehr leben.
Einen Suizid schliesst die Staatsanwaltschaft nicht aus. Dagegen sprächen jedoch Verletzungen, die auf gröbere stumpfe Gewalteinwirkung hindeuten, die Bekleidung der Verstorbenen sowie die Aussage einer Anwohnerin. Sie sei zwischen 2 und 2.30 Uhr durch einen Schrei und ein lautes Geräusch geweckt worden. Für die Haftprüfung berücksichtigte das Gericht auch frühere Verfahren gegen den Mann.
Er wurde erstinstanzlich wegen qualifizierter Vergewaltigung beziehungsweise qualifizierter sexueller Nötigung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe und zehn Jahren Landesverweis verurteilt. Wegen einer Berufung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Bereits nach dem Fund der 20-Jährigen zeigten sich Bewohnerinnen des Wohnhauses stark verunsichert. Eine 25-jährige Studentin sagte damals gegenüber 20 Minuten: «Ich dachte, die Schweiz sei sicher, das ist jetzt aber echt unheimlich.
» Eine weitere Bewohnerin bezeichnete die Situation als «mega beängstigend» und sagte, sie frage sich, ob sie nachts noch bedenkenlos das Wohnhaus verlassen könne. Nur mit dem Bern-Push von 20 Minuten bekommst du die aktuellsten News aus der Region Bern, Freiburg, Solothurn und Wallis blitzschnell auf dein Handy geliefert. Installiere die neuste Version der 20-Minuten-App. Tippe unten auf «Profil», dann aufs «Einstellungen»-Zahnrad und schliesslich auf «Push-Mitteilungen».
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