Einige Transfervorschriften der Fifa «verstossen gegen Unionsrecht». Das könnte Folgen für den Transfermarkt haben.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieFoto: Michel Euler Im Streit um Transferregeln der Fifa für Fussballspieler hat der Verband vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Bestimmte Vorschriften verstossen gegen EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied.
Hintergrund ist eine Klage des ehemaligen französischen Fussballprofis Lassane Diarra. Er wurde 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau verpflichtet. Nach nur einem Jahr kam es zum Bruch und Diarra verlangte eine Entschädigung. Der ehemalige Nationalspieler verklagte den Verein auf ausstehende Gehälter. Er machte geltend, dass sich die Suche nach einem neuen Verein schwierig gestalte.
Die Richter entschieden nun, dass die Regeln der Fifa über das Ziel hinausschiessen. Diese belasteten die Sportler und die Vereine «mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr grossen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken», hiess es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Manche Regeln könnten zwar dadurch gerechtfertigt werden, dass dadurch ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet werde.
Das belgische Gericht muss nun über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH umsetzen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie die Verbände das Urteil umsetzen.
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