Das Bezirksgericht Arbon hat den Tierhalter Ulrich K. in den meisten Anklagepunkten freigesprochen. Im schriftlichen Urteil wird nachgezeichnet, wie die Behörden unter öffentlichem Druck den Hof räumen liessen. Sie hätten dabei gegen Treu und Glauben verstossen. Die gewonnenen Beweise seien unverwertbar und zudem untauglich.
Am 5. August 2017 fordern Tierschützer am Bahnhof Frauenfeld den Regierungsrat auf, in Hefenhofen durchzugreifen.Am 14. März 2023 eröffnet Richter Ralph Zanoni mündlich das Urteil im Fall Hefenhofen. Entgegen der allgemeinen Erwartung spricht das Bezirksgericht Arbon den Beschuldigten Ulrich K.
in den meisten Punkten frei. Es verurteilt ihn nur wegen der Misshandlung einer Stute und weiterer Nebenanklagepunkten zu acht Monaten Gefängnis bedingt und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 10 Franken. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verlangt.
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