Angesichts der durch den Iran-Krieg verursachten Energiekrise will die Europäische Kommission die Schuldenregeln der EU weiter lockern. Nach einem Vorschlag der Brüsseler Behörde sollen künftig höhere Schulden auch für Investitionen in die Energiewende erlaubt sein.
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Nach einem Vorschlag der Brüsseler Behörde sollen künftig höhere Schulden auch für Investitionen in die Energiewende erlaubt sein. Diese Ausgaben sollen unter eine bereits bestehende Ausnahmeregelung in den EU-Schuldenregeln für Verteidigungsausgaben fallen können, wie die Kommission in Brüssel mitteilte. Mit dem Vorhaben will die EU-Kommission mehr Investitionen in die Energiewende ermöglichen. Dazu sollen Massnahmen zählen, die seit Februar 2026 umgesetzt werden und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern.
Rechnerisch könnte Deutschland – Europas grösste Volkswirtschaft – dann mehr als 25 Milliarden zusätzlich in entsprechende Energieprojekte investieren. Theoretisch könnte die Neuregelung allerdings zulasten der militärischen Aufrüstung gehen. Seit dem vergangenen Jahr dürfen EU-Staaten nach entsprechendem Antrag die Schulden-Obergrenzen für Investitionen in Aufrüstung übertreten. Bislang nutzen Deutschland und rund 15 andere Länder diese Ausnahme und können über vier Jahre zusätzlich bis zu 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Verteidigung ausgeben – ohne Sorge vor einem sogenannten Defizitverfahren.
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen innerhalb dieses Rahmens nun im laufenden Jahr sowie 2027 und 2028 jeweils maximal 0,3 Prozent des BIP auch für Ausgaben etwa in die Förderung von Photovoltaikanlagen oder Investitionen in die Energieeffizienz genutzt werden können. Für die drei Jahre insgesamt muss eine Obergrenze von 0,6 Prozent eingehalten werden.
Deutschlands Bruttoinlandsprodukt lag 2025 bei rund 4,5 Billionen Euro – davon ausgehend würde die neue Regel rechnerisch mehr Ausgaben für die Energiewende in Höhe von insgesamt 27 Milliarden Euro ermöglichen. Damit würden Rüstungs- und Energieausgaben um denselben finanziellen Spielraum konkurrieren. In Brüssel gibt es daher auch die Sorge, dass das ursprüngliche Ziel der Schulden-Ausnahme, die Aufrüstung der EU, aus den Augen verloren werden könnte.
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs sind in den nächsten Jahren nach Schätzungen der EU-Kommission zusätzliche Verteidigungsinvestitionen in Höhe von rund 500 Milliarden Euro erforderlich. Deshalb hat man sich in Brüssel im vergangenen Jahr auf eine sogenannte nationale Ausweichklausel verständigt, die in den EU-Schuldengrenzen verankert ist. Denn eigentlich gelten in der EU strenge Obergrenzen für den Schuldenstand und die Neuverschuldung der Mitgliedsstaaten, um für solide Finanzen zu sorgen.
So schreibt das Regelwerk, vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das jährliche Defizit unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung gehalten werden. Um mehr öffentliches Geld in die Bewältigung der Energiekrise stecken zu können, hatte vor allem Italien eine Ausnahme von den strengen EU-Schuldenvorgaben gefordert. In einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach sich Regierungschefin Giorgia Meloni für eine Sonderregel wie für die Verteidigungsausgaben aus.
Auch Spanien drang auf mehr Flexibilität bei den EU-Schuldenregeln wegen der Energiekrise. Die Regierung fordert, dass bestimmte Energie- und Transformationsausgaben für den grünen Wandel anders behandelt werden als normale Staatsausgaben. Seit die für den Welthandel wichtige Strasse von Hormus infolge des Iran-Kriegs faktisch gesperrt ist, sind die Rohölpreise nach oben geschnellt. Hohe Energiepreise belasten Unternehmen und Verbraucher.
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