Nach einer knappen Abstimmung muss der Gemeinderat in Escholzmatt-Marbach prüfen, ob die Gemeinde die Rückzonungen selber entschädigt.
«Was hier abläuft, ist staatlich legitimierter Raub» – mit diesen Worten macht der Marbacher Daniel Hatt seinem Ärger Luft. Er ist einer von vielen, der sich über die Rückzonungen im Kanton Luzern aufregt.
Würde dies so umgesetzt werden, wäre es ein Novum für den Kanton Luzern: einen solchen Fall gab es bisher noch nie, wie das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement auf Anfrage bestätigt.Hatt, dessen Frau von den Rückzonungen betroffen ist, hat sich lange über das Thema informiert, wie er im Gespräch mit unserer Zeitung erzählt. Dabei seien ihm die Grundlagen aufgefallen, die erfüllt sein müssen, um Entschädigungen vom Kanton zu bekommen.
In seinem Antrag forderte er deshalb, dass die von der Rückzonung betroffenen Grundstückseigentümer von der Gemeinde eine Entschädigung erhalten sollen. Für die Enteignung im Zusammenhang mit der Rückzonung von Bauland in Landwirtschaftsland sollen sie 75 Franken pro Quadratmeter erhalten. Dabei sollen verschiedene Bedingungen aufgestellt werden, um Missbrauch zu verhindern.
Bei einer ersten Abstimmung wurde der Antrag abgelehnt, worauf Hatt eine Neuzählung verlangte. Mit nur einer Stimme Differenz wurde das Begehren schliesslich an den Gemeinderat überwiesen. Hatt zeigt sich überrascht über die Zustimmung der Bevölkerung, auch wenn sie knapp ausfiel: «Die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten hat mich unterstützt, das werte ich als positiv.
Die Gemeinde rechnet mit Entschädigungsforderungen zwischen 1,1 und 2,5 Millionen Franken: «Dafür bräuchten wir einen Sonderkredit», sagt Riedweg-Lötscher. Hatt erachtet diese Beträge angesichts der Überschüsse der letzten Jahre, die knapp zwei Millionen Franken betrugen, als tragbar: «Wir können es uns leisten und sollten es auch tun, damit die Kirche im Dorf bleibt.
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