Die Baselbieter Staatsanwaltschaft klärt ein Tötungsdelikt aus dem Jahr 2000 auf. Doch nach dieser Zeit ist es schwierig, einen Mord zu beweisen. Eine Spurensuche in der Vergangenheit.
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft klärt ein Tötungsdelikt aus dem Jahr 2000 auf. Doch nach dieser Zeit ist es schwierig, einen Mord zu beweisen. Eine Spurensuche in der Vergangenheit.Der Besucherraum Nr. 1 im Gefängnis Muttenz ist durch eine Scheibe in zwei Hälften aufgeteilt. Eine Neonröhre ist die einzige Lichtquelle im kleinen Zimmer. Ein Aufseher öffnet die schwere Stahltüre auf der anderen Seite.
An diesem Mittwochabend zwischen 20.30 und 20.45 Uhr treffen sich draussen auf dem Parkplatz vor der Sporthalle zwei Gestalten in der Dunkelheit unter den Alleebäumen. Zwei Kilogramm Kokain wechseln den Besitzer. Die Angaben und das Fahndungsbild sind präzise, wie sich zwei Jahrzehnte später zeigen wird. Doch damals im Jahr 2000 führt der Fahndungsaufruf zu keinen brauchbaren Hinweisen. Auch eine ausgesetzte Belohnung von bis zu 5000 Franken hilft nicht weiter.Die Spurensicherung findet allerdings zwei weitere Hinweise am Tatort. Der erste ist ein Fingerabdruck. Schon damals verfügt die Polizei über ein System zur automatisierten Identifikation von Fingerabdrücken.
Leo P. wohnt hier bei seiner Frau, die einiges älter ist als er: 71. An diesem Abend will er mit ihr und seiner Tochter in einer Pizzeria essen gehen. Stattdessen landet er in Frankfurt in Auslieferungshaft. Nach einem Monat liefert ihn der deutsche Staat an die Schweiz aus. Seit Dezember wartet er im Untersuchungsgefängnis von Muttenz auf den Prozess.Die Baselbieter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Mordes.
Die aktuellen Verjährungsregeln sind einfacher. Die Frist für Mord läuft nach der Tat einfach 30 Jahre lang, ohne Unterbrechungen. Ist sie zu kurz? Diese Frage berät derzeit das Bundesparlament. Das Problem zeigt sich im Fall von Leo P., der nun nach einer ähnlich langen Frist vor Gericht kommen soll. Sein Geständnis entspricht einer fahrlässigen Tötung, die jedoch bereits nach zehn Jahren verjährt ist. Die Staatsanwaltschaft führt das Verfahren hingegen wegen Mordes. Das ist der einzige mögliche Straftatbestand, der noch nicht verjährt ist.
So kam es zu dieser verhängnisvollen Oktobernacht im Jahr 2000, als er mutmasslich andere Dealer mit einer Waffe bedrohte und sich plötzlich ein Schuss löste. Er geriet wohl in Panik und machte sich aus dem Staub.
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