Neuer Polizeivertrag ermöglicht direkte Eintreibung von Verkehrsbussen zwischen Deutschland und der Schweiz.
Strassenverkehr in der Nähe des Gotthard-Strassentunnels in der Schweiz. Der neue Polizeivertrag regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch bei der Verfolgung von Strassenverkehrsverstössen. - Urs Flueeler/KEYSTONE/dpaerneuerten Polizeivertrag kann das nördliche Nachbarland Bussen für Schweizer, die ein Verkehrsdelikt in Deutschland begangen haben, neu direkt über die zuständige Polizeibehörde in der Schweiz eintreiben lassen.
Analog können die Kantonspolizeien Bussenvollstreckungen für fehlbare Deutsche Staatsbürger in der Schweiz bei den deutschen Polizeien beantragen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Dienstag mitteilte. Bei Vergehen eines Schweizers in Deutschland liegt der Mindestbetrag der Busse für ein Vollstreckungsersuchen vonseiten der deutschen Polizei bei 70Die von der jeweiligen Behörde am Wohnort der fehlbaren Person eingezogenen Bussgelder bleiben dann – wegen des administrativen Aufwands – dort, wo sie eingesammelt wurden, sagte eine Sprecherin desBereits im bestehenden Polizeivertrag ist der Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten geregelt, wie auch die Übermittlung von Bussen.
Letzteres soll insbesondere auch dazu beitragen, die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität wie Drogenhandel oder Schleppertätigkeit wirksamer zu bekämpfen.auf einem Polizeivertrag aus dem Jahr 2002. Während der Migrationskrise 2016 beschlossen Deutschland und die Schweiz, den Vertrag zu überarbeiten.
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