Der Bundesrat plant, Hausbesitzende bei Erdbebenschäden finanziell zu beteiligen.
Nach einem schweren Erdbeben in der Schweiz sollen Hausbesitzende im Umfang von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme einen zweckgebundenen Beitrag an die Schäden leisten. Eine entsprechende Botschaft will derfür die Deckung von Schäden zur Verfügung stehen, schrieb die Landesregierung am Mittwoch. Von einem schweren Beben betroffene Hausbesitzende sollen so rasch entschädigt werden.
In der Schweiz existiert derzeit keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Aktuell sind rund 15 Prozent der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert. Die private Eigenvorsorge habe bislang nicht zu einer flächendeckenden Absicherung vor Erdbebenrisiken geführt. Bei einem starken Erdbeben würde deshalb die Gefahr von Existenzverlusten vieler Betroffener bestehen, und ein Wiederaufbau würde sich erheblich verzögern.in seinem Bericht zur Vorlage im Dezember 2023 fest, dass praktisch auf dem gesamten besiedelten Gebiet ein relevantes Erdbebenrisiko bestehe.
Mit einem neuen Verfassungsartikel wollte der Bund Vorschriften erlassen, etwa zu Bauten zum Schutz von Menschen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens. wurde beauftragt, bis Ende 2024 unter Berücksichtigung der Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben zu erarbeiten.
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