Die Landesregierung betont, die verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben in der Umsetzung der Erbschaftsinitiative seien «auf jeden Fall» einzuhalten. Ein Teilschaden ist aber schon angerichtet.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDie Landesregierung betont, die verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben in der Umsetzung der Erbschaftsinitiative seien «auf jeden Fall» einzuhalten. Ein Teilschaden ist aber schon angerichtet.
«Dabei wäre gerade jetzt das Potenzial der Schweiz gross, bedeutende Steuerzahler aus dem Ausland zu gewinnen.»
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