Um die Frage, wie das Internet reguliert werden soll, geht es bei der umstrittenen EU-Urheberrechtsrichtlinie. Der Europäische Gerichtshof weist eine Klage aus Polen zurück.
Worum geht es? Das Urteil der Europäischen Gerichtshofs betrifft die umstrittene Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union, die in einigen EU-Ländern schon umgesetzt ist. Seither sind Plattformen haftbar für ihre Inhalte. Das gilt zum Beispiel auch, wenn jemand ein Musikstück ohne Lizenz hochlädt.
Wem nützt die Urheberrechtsrichtlinie? Diese Richtlinie soll all jene Personen schützen, die Material wie beispielsweise ein Musikstück, einen Film oder ein Bild gemacht haben, welches dem Urheberrecht unterstellt ist. Es geht aber auch um Zeitungsartikel, die beispielsweise bei Google erscheinen, obwohl dazu oft die Rechtsgrundlage fehlt.
Wo liegt die Kontroverse? Es stellt sich die Frage, wer in Zukunft kontrolliert, was man auf einer Internetseite veröffentlichen darf. Menschen können das nicht machen, weil jeden Tag zu viele Dateien ins Internet hochgeladen werden. Darum soll es sogenannte Uploadfilter geben, die kontrollieren, ob man ein Musikstück ins Internet stellen darf oder nicht. Diese Uploadfilter funktionieren noch nicht sehr gut.
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