Das Kantonsgericht Luzern weist die Verwaltungsbeschwerde gegen einen Entscheid des Regierungsrats in Reiden ab. Es geht dabei um die Auszonung einer zusätzlichen Fläche.
Das Kantonsgericht Luzern weist die Verwaltungsbeschwerde gegen einen Entscheid des Regierungsrats in Reiden ab. Es geht dabei um die Auszonung einer zusätzlichen Fläche.Bild: Boris Bürgisser
Das Luzerner Kantonsgericht weist die Verwaltungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem Entscheid der Gemeindeversammlung in Reiden ab. Das heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde. Der Entscheid könnte ans Bundesgericht weitergezogen werden, hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Es geht dabei um die Gemeindeversammlung vom 11. September 2023. Wegen der entsprechenden Botschaft war Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht worden. Beschwerdeführer beantragten, über das Traktandum «Teilrevision Ortsplanung, Auszonung zusätzlicher Flächen» nicht abzustimmen, da in der Botschaft «falsch» und «nicht vollständig» informiert worden sei.
Der Luzerner Regierungsrat wies die Beschwerden mit einigen Anweisungen an den Gemeinderat betreffend verschiedener Ergänzungen und Präzisierungen zur Gemeindeversammlung ab. Gegen diesen Entscheid wurde Verwaltungsbeschwerde eingereicht.Arabella Steinbacher im KKL, Echolot mit Belia Winnewisser, Lachen mit Oropax und Zärtlichkeit mit Pedro Lenz
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